Immer mehr Tierarztpraxen reduzieren ihre Notdienstbereitschaft und auch Tierkliniken geben ihren Klinikstatus auf, um keine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft mehr leisten zu müssen. Das könne im schlimmsten Fall die Versorgung der tierischen Patienten gefährden, warnt die Bundestierärztekammer.
(BTK/jh) – Wenn es einem Haustier nachts oder an Wochenenden plötzlich schlecht geht, suchen Tierhalter schnell Hilfe beim tierärztliche Notdienst. Für Tierarztpraxen hingegen ist der Notdienst inzwischen oft belastend und nicht rentabel.
„Das liegt zum einen an Personalproblemen, die einen enormen Arbeitsdruck verursachen“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK). Immer weniger (angestellte) Tierärzte sind bereit, häufige Nacht- und Notdienste zu leisten.
Zum anderen entstehen für die Praxen und Kliniken hohe Kosten, die zum Beispiel durch Gehaltszuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit entstehen. „Das will der Tierhalter allzu oft nicht bezahlen“, bedauert Tiedemann. Er sieht Konfliktpotenzial, dass dazu führt, dass Praxen die Dienstbereitschaft reduzieren und Tierkliniken ihren Klinikstatus aufgeben, um keine Bereitschaft mehr leisten zu müssen. „Das könnte im schlimmsten Fall die Versorgung der tierischen Patienten gefährden“, warnt der BTK-Präsident.
In der Tat gibt es in vielen Regionen Notdienstprobleme – wir-sind-tierarzt.de berichtete hier:
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Notdienst nur für Notfälle nutzen
Die BTK appelliert an alle Tierbesitzer, den tierärztlichen Notdienst nur für echte Notfälle, wie zum Beispiel Vergiftungen, Unfälle oder stark blutende Wunden zu nutzen.
Alles Weitere könne oft auch am nächsten Werktag untersucht und behandelt werden. Außerdem sollte man die Bereitschaft, nachts und an Wochenenden dienstbereit zu sein, auch schätzen und honorieren. So könne jeder dazu beitragen, dass der Notdienst unter Tierärzten reibungslos funktioniert und der Tierbesitzer im Notfall einen kompetenten Ansprechpartner hat.
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Arbeitszeitgesetz macht Probleme
Ein Problem für die Notdienste ist das Arbeitszeitgesetz: Die Höchstarbeitszeiten sind beschränkt, außerdem müssen zwischen zwei Arbeitseinsätzen elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Schon ein Anruf – etwa während der Rufbereitschaft für den Notdienst – unterbricht diese Ruhezeit. Auch wenn das Tier dann gar nicht zur Behandlung in die Praxis kommt, beginnt die elf-Stunden-Ruhefrist erneut. Das treibt Personalkosten, aber vor allem den Personalbedarf in die Höhe. Die Schweiz hat deshalb extra für Tierärzte das Arbeitszeitrecht geändert und die Ruhezeit verkürzt.
Zum Nachlesen: Arbeitszeitgesetz – wie lange dürfen angestellte Tierärzte arbeiten