Niedersachsen startet „kostenlose Kastrationsaktion für Katzen“

Eine deutschlandweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte viel Katzenelend vermeiden. Bisher regieren aber nur einzelne Kommunen. (© Kampagnenmotiv Deutscher Tierschutzbund)

Niedersachsen startet eine landesweite „kostenlose Kastrationsaktion“ für herrenlose Katzen. Dafür stellen das Land und Tierschutzvereine 245.000 Euro bereit. Die beteiligten Tierärzte verzichten pro Eingriff auf 25.- Honoraranteil. Bei den angestrebten 2.600 Kastrationen wären das rund 65.000 Euro Tierarztzuschuss.

(PM/jh) – Von den geschätzt zwei Millionen verwilderte Hauskatzen in Deutschland leben etwa 200.000 in Niedersachsen. In einer gemeinsamen Aktion  mit der Tierärztekammer Niedersachsen, dem Bund praktizierender Tierärzte und zwei Tierschutzorganisationen hat die Landestierschutzbeauftragte Michaela Dämmrich eine Kastrationsaktion gestartet. Die ist mit insgesamt 245.000 Euro finanziert und läuft vom 15. Januar bis 15. März 2018. In der Zeit sollen rund 2.600 Tiere kastrieren werden.

„Kostenlose Kastration und Registrierung gegen Katzenelend“

Im Aktionszeitraum können Tierschutzvereine, Tierheime und Betreuer von kontrollierten Katzenfutterstellen freilebende Hauskatzen, denen kein Besitzer und keine Halterin zugeordnet werden kann, kostenlos in einer Tierarztpraxis kastrieren lassen. Anschließend werden die Katzen per Mikrochip gekennzeichnet und im Haustierregister registriert. Die Tierarztpraxen bekommen die Kosten auf Antrag erstattet.
Wer ein Tier zur Kastration abgibt, muss schriftlich bestätigen, dass es sich um freilebende Tiere handelt, denen kein Besitzer zuzuordnen ist. Nach der Operation übernehmen die Katzenbetreuerinnen die Nachpflege, bis die Katzen wieder an ihrem angestammten Ort freigelassen werden können.

Das Regelwerk für die teilnehmenden Tierarztpraxen finden Sie hier

Tierärzte verzichten auf 25 Euro Honorar je Eingriff

Die beteiligten Tierärzte verzichten auf 25 Euro ihrer Behandlungskosten pro Tier. Zugrundegelegt werden bei der Aktion für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung eines weiblichen Tieres 140 Euro, für die eines Katers 85 Euro (abzgl. TÄ-Anteil).
„Wir sehen, wie groß der Bedarf in Niedersachsen ist und dass die Tierheime und Tierschutzvereine oftmals an ihre finanziellen Grenzen bei der Betreuung der Tiere stoßen. Daher leisten wir gerne unseren Beitrag, damit dieses Projekt Erfolg hat“, sagte Dr. Frank Mergenthal, stellvertretender Vorsitzender des bpt-Landesverbandes Niedersachsen.

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Fördertopf mit insgesamt 245.000 Euro

Wie bei der in Schleswig-Holstein bereits seit 2014 jährlich laufenden Kastrationsaktion (seitdem wurden rund 10.000 Katzen kastriert), verwaltet auch in Niedersachsen die Tierärztekammer den Förderfonds: Das Land gibt 200.000 Euro, je 15.000 steuern der Landesverband und Bundesverband des Deutschen Tierschutzbundes sowie die Tierschutzorganisation Tasso bei. Die Abrechnung mit den Tierarztpraxen läuft über die Kammer.
„Tierärzte wissen von der Not der ausgesetzten verwilderten Katzen und dem hohen Aufwand, den diese bei der Behandlung in der Praxis verursachen“, sagte Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Tierärztekammer Niedersachsen. „Eine Katze kann zweimal im Jahr bis zu sieben Junge bekommen. Bei unkontrollierter Vermehrung wachsen so schnell Populationen von Hunderten von Katzen heran. Die Kastration ist das einzige wirksame Mittel, um dies zu verhindern.“

Kommunen sollen Kastrationspflicht anordnen

„Die landesweite Kastrationsaktion soll helfen, die zukünftigen Populationen verwilderter Katzen einzudämmen und damit das Katzenelend zu verringern. Wir haben es hier mit einem erheblichen Tierschutzproblem zu tun“, sagte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Deshalb fordern auch die Tierschutzbeauftragte des Landes, Michaela Dämmrich und der Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes,  Dieter Ruhnke, Kommunen und Gemeinden auf, „eine Kastrationsverpflichtung für Katzen einzuführen, denen von ihren Haltern Freigang gewährt wird. Der Freigang unkastrierter Hauskatzen ist als Ursache der unkontrollierten Vermehrung anzusehen.“

Durch eine Verordnung des Landes können seit März 2017 Städte und Gemeinden bei Hauskatzen mit Freigang die Registrierung und Kastration mittels eigener Verordnung auf Grundlage des Tierschutzgesetzes vorschreiben, wenn in ihrem Gebiet größere Katzenpopulationen obdachloser Katzen vorhanden sind.
Schon etwa ein Drittel der Kommunen hätten das getan. „Damit ist Niedersachsen Vorreiter in Deutschland“, sagt Ruhnke. Das gelte bereits für einige komplette Landkreise, etwa im Landkreis Leer, Cloppenburg oder Diepholz. Bis auf die Region Hannover haben Ruhnke zufolge auch schon alle großen Städte im Land die Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.

Quellen:
Pressemeldung des Landes und Tierärztekammer Niedersachsen
Dokument zum Ablauf der Aktion für Tierärzte / Antragsunterlagen (TKNds)

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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