Geflügelpest: Landesweite Stallpflicht in den Niederlanden

Erster Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in den Niederlanden in diesem Winter in Biddinghuizen.

Nach Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe (H5) in einem Mastentenbetrieb mit 16.000 Tieren hat das Niederländische Landwirtschaftsministerium eine landesweite Stallpflicht angeordnet. Das bei den Enten nachgewiesene H5N6-Virus ist nicht identisch mit dem Virus, an dem in Asien auch Menschen erkranken. (aktualisiert*: 9.12.2017 – 13:40)

(jh) – Betroffen ist ein Entenbetrieb mit 16.000 Tieren in Biddinghuizen (Gemeinde Dronten). Der Bestand war auch beim Seuchenzug 2016 als einer der ersten infziert worden. Die Mastenten werden getötet. Die Universität Wagningen hat das Virus als hochpathogenen H5N6-Strang identifziert:

  • Das H5 steht in Zusammenhang mit dem hochpathogenen H5N8-Virus, das auch 2016 in den Niederlanden gefunden wurde.
  • Das N6 steht in Verbindung mit schwach pathogenen Viren, die zuvor in Wildvögeln in Europa gefunden wurden.

Das niederländische Landwirtschaftsministerium ordnete eine landesweite Stallpflicht an. Im vergangenen Jahr galt die Stallpflicht aufgrund der Geflügelpest im Nachbarland von November 2016 bis April 2017.
Im Sperrgebiet liegen vier weitere, im Risikogebiet 23 weitere Geflügelfarmen.

Warnstufe „rot“ auch in Deutschland

„Erhöhte Wachsamkeit“, mahnt auch das Friedrich Loeffler-Institut (FLI) in seinem gerade veröffentlichten Radar-Bulletin zur Bewertung der Tierseuchenlage an. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat die Warnstufe seit drei Monaten auf „rot“ gesetzt und schätzt die Gefahr, dass die Geflügelpest auch in Deutschland auftritt, als „gross“ ein.
Der Grund: Durch sinkende Temperaturen und geringe UV-Strahlung bleiben Influenzaviren in der Umwelt länger stabil. Eine hohe Wildvogeldichte und das Vermischen von Populationen verschiedener geographischer Herkunft während des Herbstvogelzuges begünstige die Ausbreitung.

Biosicherheit überprüfen und verstärken

Geflügelhalter sollten deshalb ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verstärken, rät das FLI.

FLI-Checkliste: Einschleppung der Geflügelpest in Betrieb vermeiden (PDF-Download)

Nutzgeflügel vor Geflügelpest/Vogelgrippe schützen – Infografik des FLI. (Grafik: © FLI)

„Das Geflügelpestvirus H5N8 (hochpathogenes aviäres Influenzavirus, HPAIV H5N8) ist seit seinem ersten Auftreten vor einem Jahr in Europa nie ganz verschwunden“, hält das FLI fest.
In Deutschland wurden Infektionen zuletzt im August bei drei Höckerschwänen in Sachsen-Anhalt (Kreis Mansfeld-Südharz) und im Oktober bei einer erlegten Wildente im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) bestätigt.
In Verbindung mit entsprechenden Virusnachweisen in der Schweiz, Bulgarien und Italien weise dies auf ein fortdauerndes Zirkulieren des HPAIV H5N8 in der Wildvogelpopulation in Europa hin.

Quellen:
Informationsseite aktueller Geflügelpestausbruch – Universität Wageningen
Mitteilung des niederländischen Landwirtschaftsministeriums (8.12.2017)
Radar-Bulletin Tierseuchen FLI (Stand: 8.12.2017 für Zeitraum 1.11. bis 1.12.2017)
FLI-Risikobewertung „Geflügelpest“ (8.11.2017)

*Aktualisierung 9.12.2017 – Identifikation des Virus

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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