Bei Wildschweinen aus Nidda und aus Kefenrod wurde die auch Pseudowut genannte Aujeszkysche Krankheit (AK) serologisch nachgewiesen. Die Krankheit ist im Südosten Hessens seit Jahren endemisch. Vor allem Jäger sollten ihre Hunde schützen.
(PM/hh) – Die Aujeszkysche Krankheit, auch Pseudowut genannt, ist eine Herpes-Viruserkrankung. Sie kann vorrangig Schweine, aber auch Haustiere wie Hunde und Katzen befallen und führt im Hausschweinebestand zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Für Hunde und Katzen ist das Virus bei einer Infektion immer tödlich, eine Impfung gibt es nicht. Für Menschen ist die Aujeszkysche Krankheit ungefährlich. Die Wildschweine selbst erkranken zwar oft nur leicht, beherbergen und übertragen das Virus aber.
Nähere Informationen über die Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Hunden finden sie hier.
Das Friedberger Veterinäramt sagt, dass AK im Osten des Wetteraukreises aber auch in anderen Kreisen Hessens seit Jahren endemisch vorkommt.
Jagdhunde schützen
Praktisch bedeutet das, dass vor allem Jäger auf ihre Hunde achten müssen. Bei Kontakt der Hunde mit Blut, Fleisch oder Innereien besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass die Hunde Aufbruch oder Innereien fressen! Infektionen sind sonst die Folge, wie zuletzt im Landkreis Kusel.
Symptome und Verlauf
Aujeszky verläuft beim Hund meist akut. Anfangs zeigen infizierte Hunde ein verändertes Verhalten, wirken unruhig und aggressiv. Möglich ist aber auch, dass der erkrankte Hund plötzlich auffällig abgeschlagen und schlapp ist. Im weiteren Verlauf kommt es zu Erbrechen und Durchfall und starkem Speicheln und gelegentlich Fieber.
Ein besonders charakteristisches Symptom der Aujeszky-Krankheit bei Hund und Katze ist ausgeprägter Juckreiz, insbesondere an Ohren und Nase.
Im Endstadium der Krankheit treten schließlich neurologische Störungen, wie Lähmungen der Gliedmaßen oder auch Krämpfe auf. Meist versterben Hunde mit der Aujeszky-Krankheit innerhalb von 48 Stunden, nach den ersten Symptomen. Bei Infektionsverdacht sollten unbedingt ein Tierarzt konsultiert und das zuständige Veterinäramt informiert werden.
„Für die Hausschweinebestände haben diese endemischen AK-Funde seuchenrechtlich keine Auswirkungen,“ schreibt das Veterinäramt Friedberg. Selbstverständlich sind die ohnehin vorgeschriebenen Hygieneregeln für Schweinebestände zu beachten: Kontakt der Wildschweine mit Hausschweinen/Einstreu/Futter verhindern.