TV-Bilder von Tieren, die nach tagelangen Tiertransporten beim Entladen geschlagen, denen Augen ausgestochen und Sehnen durchtrennt und die ohne Betäubung geschlachtet wurden, haben die Öffentlichkeit schockiert. Die Bundestierärztekammer und weitere Tierarztverbände fordern, dies „unverzüglich und durchgreifend“ abzustellen. Weitere Tiertranport in Drittländer müsse der Gesetzgeber bis dahin verbieten. (aktualisiert:7.12.2017)
(jh/BTK) – Es ist nicht das erste mal, dass ein TV-Team grausame Bilder von Tiertransporten und aus Schlachthöfen im Nahen Osten zeigt. „Transport- und Schlachtbedingungen in den Zielländern erfüllen nicht einmal annähernd EU-Standards“, stellte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann daher fest – und das sei noch eine „verharmlosende Beschreibung der grausamen Zustände.“ Die Bundestierärztekammer fordert deshalb – zum wiederholten Male – ein Transport- oder Exportverbot von lebenden Schlachttieren in diese Länder. Dieser Forderung schließt sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) „voll und ganz an“.
TVT: Vertragsstrafen einführen
Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) verlangt, qualvolle Transporte und Schlachtungen von Tieren verhindern. Schneller und durchgreifender wirksam als staatliche Verbote oder entsprechende Vorschriften in bilateralen Handesabkommen, wären allerdings private Verträge der Wirtschaftsbeteiligten (exportierende Zuchtverbände, Export- und Transportorganisationen etc.). Diese sollten bei Nichteinhaltung von Tierschutzvorschriften konkrete Vertragsstrafen enthalten.
EU-Tierschutzrecht anwenden oder Transporte verbieten
Ein Exportverbot von Schlachttieren in Drittländer fordern auch weitere Verbände:
So formuliert der Präsident des Deutsche Tierschutzbundes, Thomas Schröder: „Diese bisher offenbar politisch geduldete Tierqual muss ein Ende haben“ und fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Lebendtierexporte in Drittstaaten zu verbieten.
Der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röhring, verlangt ebenfalls vom Gesetzgeber, „Regelungen zu schaffen, die den Transport von Schlachttieren in Drittländer gänzlich verbieten.“
Auch die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU (hier) und SPD (hier) fordern von der EU und Bundeslandwirtsachaftsminister Schmidt einen Stopp von Lebendviehexporten zur Schlachtung in Drittländer. So bittet die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann in einem Brief Bundeslandwirtschaftsminister außerdem, zu prüfen, welche kurzfristigen Maßnahmen national möglich sind, um diese Exporte auszusetzen.
„Absender“ trägt Verantwortung für Tierschutz bei Transporten
Der Europäische Gerichtshof hat 2015 geurteilt, dass die Bestimmungen der EU-Tierschutztransportverordnung auch außerhalb der EU gelten. Doch wer könne EU-Recht außerhalb der EU überhaupt einfordern und durchsetzen?, fragt die BTK.
Wenn dies nicht möglich sei, „dürfen Transporte von lebenden Tieren in Drittländer wie Türkei, Libanon oder Ägypten von den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr durchgeführt werden!“, fordert Tiedemann. „Jeder, der einen Tiertransport auf den Weg schickt, trägt auch eine Verantwortung für den Schutz dieser Tiere – diese Verantwortung endet nicht an der Grenze!“
Im Jahr 2016 hat Deutschland etwa 400 Schlachtrinder in Staaten außerhalb der EU exportiert.
ZDF-Reportage mit grausamen Bildern
Eine aktuelle Reportage des ZDF (Beitrag hier) zeigte nicht nur erschreckende Bilder von Tieren, die zum Teil in sengender Hitze ohne angemessene Versorgung an den Außengrenzen der EU warten mussten. Das Leid geht in den Schlachthöfen noch weiter: Nach tagelangen Transporten werden die Tiere beim Entladen geschlagen, ihnen die Augen ausgestochen und Sehnen durchtrennt und sie ohne Betäubung geschlachtet.
Angesichts solcher Bilder hinterfragt die BTK, ob es wirklich erforderlich sei, „lebende Tiere über tausende von Kilometern zu transportieren, damit sie an ihrem Bestimmungsort nach teilweise unvorstellbaren Quälereien endlich geschlachtet werden?“
BTK-Präsisdent Tiedemann appelliert auch an die Zuchtverbände, keine Viehtransporte in Länder zu organisieren, wenn ein tierschutzkonformer Ablauf nicht gewährleistet werden kann: „Mit dem Argument, dass die Vorgänge in Drittländern außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, darf sich niemand herausreden.“
Konkret fordert die Bundestierärztekammer,
- die Abfertigung von Tiertransporten nur dann zu erlauben, wenn vor dem ersten Transport auf einer Route durch eine unabhängige Kommission abgesichert ist, dass alle Tierschutzanforderungen lückenlos eingehalten werden.
- die unbedingte Einhaltung der im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen.
- eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt und, sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen.
- die Transportzeiten grundsätzlich so kurz wie möglich zu halten und Schlachttiere so nah wie möglich am Ort der Erzeugung zu schlachten.
- den Transport von lebenden Tieren, wo immer möglich, durch den Transport von Schlachtkörpern beziehungsweise tierischen Erzeugnissen zu ersetzen.