Gemeinsam mit den beiden großen Haustierregistern startet der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) im September die Aktion „Check meinen Chip“. Tierbesitzer können in Tierarztpraxen die Funktionsfähigkeit des Mikrochips und den Datenbankeintrag überprüfen lassen, damit entlaufene Tiere sicher zurückvermittelt werden können. (mit Video)
(bpt/PM) – Hunde und Katzen, die ihren Besitzern entlaufen sind, können zurückgebracht werden – wenn sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Das klappt aber nur, wenn der Chip intakt und die aktuellen Besitzerdaten in einer Haustierdatenbank hinterlegt sind.
Vom 11. bis 15. September bietet der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) in Kooperation deshalb mit den beiden großen Datenbankanbietern Tasso und dem Deutschen Haustierregister erstmals die Aktion „Check meinen Chip“ an.
- Jeder Hunde- oder Katzenbesitzer kann in dieser Zeit eine Tierarztpraxis aufsuchen, um die Funktionsfähigkeit des Mikrochips bei seinem Tier checken lassen. Gleichzeitig wird überprüft, ob die registrierten Kontaktdaten noch aktuell sind.
- Ist das Tier noch nicht mit einem Chip gekennzeichnet, besteht die Gelegenheit, das nachzuholen und die Daten von Tier und Besitzer gleich vor Ort registrieren zu lassen.
Zu wenig Tiere gekennzeichnet
Grund für die Aktion ist, dass immer noch viel zu wenige Tiere gekennzeichnet und noch weniger gechippte Tiere dann auch tatsächlich registriert werden. Beides ist einfach möglich. Stimmen die Daten nicht, landen auch gekennzeichnete Tiere bestenfalls im Tierheim.
Die Aktion soll mithelfen, Tierheime zu entlasten und die Register von unnötigem Datenmüll zu befreien. Überdies verschafft sie Tierhaltern die Sicherheit, beim Grenzübertritt oder bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes einen tatsächlich funktionierenden Chip im Tier zu wissen.
Die Aktion „Check meinen Chip“ wird künftig jedes Jahr in der zweiten Septemberwoche angeboten.