USA: Immunität für Tierärzte, die Tierschutzvergehen anzeigen

Tierschutzverstöße: Müssen Tierärzte früher einschreiten? Im US-Bundesstaat Pennsylvania sichert ein Gesetz Tierärzten Immunität zu, wenn sie – auch bei verdacht – Anzeige erstatten. (Foto: © Standbild Video SoKo Tierschutz)

Wie gehen Tierärzte mit Tierschutzverstößen um, die von ihren Kunden begangen werden? Wo endet eine tierärztliche Schweigepflicht und was drohen für Konsequenzen? Der US-Bundesstaat Pennsylvania hat diese Fragen jetzt klar geregelt: Wenn Tierärzte Fälle von Tierquälerei erkennen oder auch nur vermuten und diese anzeigen, dann sichert ihnen ein Gesetz ausdrücklich Immunität zu.

von Annegret Wagner

House Bill 1238“ heißt das Gesetz, das der Senat des Bundesstaates Pennsylvania Ende Juni verabschiedet hat. Er sichert (neben anderen Tierschutzregulatorien) nicht nur Tierärzten, sondern auch Assistenten und Tierarzthelfern rechtliche Immunität zu, wenn sie Tierschutzvergehen anzeigen, von denen sie durch ihre berufliche Tätigkeit erfahren haben. Sie können dann ihrerseits nicht von dem/den Beschuldigten angezeigt werden.

Artikel zur tierärztlichen Schweigepflicht und den Konsequenzen in Deutschland finden Sie hier

Immunität gilt bereits bei „Verdacht“

Die Tierärztevereinigung von Pennsylvania (PVMA), die die rund 3.000 Tierärzte und tierärztlichen Angestellten des Bundesstaates vertritt, begrüßt diesen Schritt. Insbesondere, weil  die Immunität ausdrücklich gilt, sobald Tierärzte „im guten Glauben“ Tierschutzverstöße melden. Selbst wenn sich die Anzeige später als unbegründet erweist, kann der Beschuldigte nicht rechtlich gegen den anzeigenden Tiermediziner vorgehen.

Kategorien für die „Schwere der Schuld“

Außerdem wird es möglich sein, Fälle von Tierquälerei je nach Schwere bereits ab dem ersten Verstoß als Kapitalverbrechen zu bewerten und dementsprechend hart zu bestrafen. Im Falle einer Verurteilung werden neben der Schwere des Vergehens auch eventuell vorangegangene Verstöße berücksichtigt.

Die „Schwere der Schuld“ teilt das Gesetz in drei Kategorien ein:

  1. Vernachlässigung von Tieren – zum Beispiel: Tiere erhalten nicht genug Wasser, Futter, Schutz oder tierärztliche Betreuung
  2. Tierquälerei – zum Beispiel: wissentliche Misshandlungen, Schläge, Überbelastung, etc., die zur körperlichen Beeinträchtigung der Tiere führen
  3. Schwere Tierquälerei – zum Beispiel: gezielte Tierquälerei oder Verstöße nach 1. oder 2., die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder dem Tod der Tiere führen

Verstöße der 3. Kategorie können mit bis zu sieben Jahren Haft und/oder Geldstrafen von bis zu  15.000 US-Dollar bestraft werden.

Das Gesetz entstand mit Fokus auf den Schutz von Rennpferden, enthält aber auch Bestimmungen zur Kettenhaltung von Hunden.

Quellen im Artikel verlinkt

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Über den Autor

Annegret Wagner

Dr. Annegret Wagner (aw) hat in Gießen Tiermedizin studiert und arbeitet seit 1991 in der Großtierpraxis; seit 2005 niedergelassen in eigener Praxis mit Schwerpunkt Milchrind im Raum Rosenheim. Seit 2006 arbeitet sie auch als tiermedizinische Fachjournalistin. So hat sie für die VETimpulse die Nutztierthemen betreut und übernimmt diese Aufgabe auch bei wir-sind-tierarzt.de. Um nicht zum Mia-san-mia-Bayer zu mutieren, schaut sie intensiv über den Alpenrand hinaus, vorzugsweise ins englischsprachige Ausland. Kontakt: annegret.wagner(at)wir-sind-tierarzt.de
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