Schlachtung trächtiger Tiere – scharfe Kritik am Gesetzesentwurf

Föten als "Schlachtabfall" – mit Kampagnen hatten auch Tierschützer auf das Problem der Schlachtung trächtiger Tiere aufmerksam gemacht. (Foto: © Kampagnenmotiv Deutscher Tierschutzbund)

Per Gesetz will die Bundesregierung jetzt die Schlachtung hochträchtiger Tiere verbieten. Doch Tierarztverbände kritisieren den Entwurf teilweise scharf, denn er erlaubt Ausnahmen und bleibt so deutlich hinter bereits bestehenden freiwilligen Vereinbarungen zurück. (aktualisiert: 22.5.2017)

Das Gesetz gilt seit 1. September 2017 – was zu beachten ist, lesen Sie hier.

von Jörg Held

Föten verenden qualvoll im Schlachthof. Das war seit 2011 immer wieder Aufregerthema in den Medien und auch Thema verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen. Eine erste Schätzung nahm an, das jährlich 180.000 Rinder trächtig geschlachtet werden, inzwischen geht man von rund 40.000 aus. (Übersicht der wir-sind-tierarzt-Berichte hier)

Schlachtverbot mit Ausnahmen

Jetzt hat der Bundestag ein Schlachtverbot für Tiere im letzten Trächtigkeitsdrittel beschlossen. Dass die Politik reagiert hat, begrüßen die Tierarztverbände ausdrücklich. So sagt der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Dr.  Uwe Tiedemann: „Wir sind erleichtert, dass sich die Abgeordneten hier pro Tierschutz ausgesprochen haben.“ Dass der Gesetzesentwurf aber wieder Ausnahmen enthält, die zum Teil wirtschaftlich motiviert scheinen, kritisieren die Verbände unisono.
So formuliert das Gesetz:

Es ist verboten, ein Säugetier, ausgenommen Schafe und Ziegen, das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres

  1. nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden ist oder
  2. im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes einer Abgabe zur Schlachtung nicht entgegenstehen.

Freiwillige Vereinbarungen sind schärfer

Mit dieser Formulierung bleibt der Gesetzgeber hinter bereits beschlossenen Ländervereinbarungen (Liste unten) zurück. So hatten etwa in Schleswig-Hostein und Niedersachsen Behörden, Landwirtschaft, Tierärztevertretungen und Fleischwirtschaft vereinbart, die Schlachtung hochträchtiger Rinder grundsätzlich auszuschließen.
Wenn überhaupt – so hatte es 2016 eine Resolution der Bundestierärztekammer gefordert–, dann sollten trächtige Tiere nicht geschlachtet, sondern euthanasiert werden. Nur durch ein hochdosiertes Narkosemittel, das über den mütterlichen Kreislauf auch das Ungeborene erreicht und schmerzlos einschläfert, ist eine tierschutzgerechte Tötung des Fötus möglich.

Kritik der Tierarztverbände: Dringend nachbessern

Mit der neuen Gesetzeslage könne es aber weiter passieren, das Föten aufgrund von Sauerstoffmangel bei der Schlachtung des Muttertieres langsam ersticken, kritisiert die BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann in einer aktuellen Pressemitteilung. Auch bezüglich des Schlachtens trächtiger Schafe und Ziegen bestehe noch Nachbesserungsbedarf.

Dass der Gesetzgeber hinter den bereits freiwillig beschlossenen Vereinbarungen zurückbleibt, ist auch für den Präsidenten des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) nicht nachzuvollziehen. Dr. Siegfried Moder kritisiert gegenüber wir-sind-tierarzt.de insbesondere, dass die „tierärztliche Indikation“ nicht näher definiert sei. So würde die Entscheidung zurück auf die Betriebe verlagert. Dort könnte wirtschaftlicher Druck auf die Praktiker entstehen. Hintergrund: Fleisch geschlachteter Tier darf verwertet werden, das euthanasierter Tiere nicht.

TVT: Ausnahmen nicht grundgesetzkonform

Die schärfsten Kritik formuliert die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (PDf-Download der Stellungnahme hier):

  • Weder seien die Ausnahmen für Notschlachtungen, noch für Ziegen und Schafe im Sinne des Schutzes des Fötus zu rechtfertigen.
  • Sollten ausnahmsweise im letzten Drittel trächtige Tiere getötet werden müssen, dann sei ein wirtschaftlicher Schaden verhältnismäßig und vertretbar. Die Ausnahmen eröffneten aus TVT-Sicht die Möglichkeit, hochtragende chronisch kranke oder von den Haltungsbedingungen und Leistungserwartungen überforderte Tiere über die Lebensmittelkette zu verwerten.
  • Die TVT fordert: Wenn bei hochtragenden Tieren die Indikation für eine Tötung vorliegt sind diese ausnahmslos einzuschläfern und nicht zu schlachten.
  • Auch die Ausnahme für Schaf und Ziege seien nicht hinreichend zu begründen. Durch ein entsprechendes Management könne man unbeabsichtigte Bedeckungen vermeiden. Per Ultraschall liesse sich auch bei diesen Tierarten eine Trächtigkeit routinemäßig feststellen oder ausschließen.

„Die TVT fordert die Entscheidungsträger deshalb auf, ein tatsächliches, grundgesetzkonformes Verbot der Schlachtung weiblicher Tiere in fortgeschrittener Trächtigkeit gesetzlich zu verankern und die fachlich unbegründeten und tierschutzwidrigen Ausnahmeregelungen zu streichen!“

Prof. Riehn: Engere Vorgaben nötig

Der Gesetzesentwurf solle fachlich noch einmal grundlegend überarbeitet werden, fordert auch Professorin Dr. Katharina Riehn in der NOZ. Die Ausnahmen seien fachlich nicht nachvollziehbar. Sie hat im Auftrag der Bundesregierung verschiedenste Untersuchungen zum Thema koordiniert. Auf Basis der Ergebnisse entstand etwa die niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung des Problems. Riehn moniert: Der Gesetzesentwurf falle mit den Ausnahmen hinter die Vereinbarungen in einigen Bundesländern zurück. Sie fordert deshalb „detaillierte und sehr viel enger gefasste Vorgaben durch den Gesetzgeber.“

Riehn hatte 2011 eine Studie vorgelegt, deren Zahlen die politische Debatte ausgelöste haben. Etwa 180.000 trächtige Rinder würden jährlich geschlachtet, kritisierte darauf basierend auch die Bundestierärztekammer in einer Pressemeldung.
Riehns aktuellere Untersuchungen zeigen niedrigere Zahlen, gehen aber immer noch von 40.000 Fällen im Jahr aus.

Tierschutzverbände: Hausaufgaben nicht gemacht

Ähnlich zwiespältig reagieren auch die Tierschutzverbände: Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt grundsätzlich, dass der Staat sich endlich zu einem Verbot durchgerungen hat. Aus Tierschutzsicht dürften einzelne Tierarten jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen von der Regelung ausgeschlossen werden. Anstelle von Notschlachtungen müsste im Seuchenfall bei trächtigen Tieren eine Euthanasie vorgesehen werden. Außerdem fordert der Tierschutzbund eine verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport zum Schlachthof und ein nationales und EU-einheitliches Schlachtverbot für trächtige Tiere, bei dem auch entsprechende Sanktionen für Verstößen festgelegt werden.
Die Tierschutzorganisation ProVieh dagegen lehnt den Gesetzesentwurf komplett ab: Die verwässernden Ausnahmen seien eine Kampfansage an den Tierschutz. Der Staat habe seine Hausaufgaben nicht gemacht.

Quellen:
Pressemeldung Bundestierärztekammer (19.5.2017)
Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (19.5.2017)
weitere Quellen im Artikel verlinkt

Hintergrundmaterial:
BTK-Resolution 2016 (PDF-Download)
BTK-Pressemeldung 2014
Stellungnahme Bundesverband beamteter Tierärzte / Fachgruppe Fleisch (2013 – PDF-Download)
Schlachtung gravider Rinder – Fachartikel Riehn – Tierärztliche Umschau 6/2011 (PDF-Download) – Die Zahlen aus dieser Untersuchung waren Auslöser der Debatte und des Gesetzgebungsverfahrens

Erklärung der Schaf- und Ziegenhalter zum Verzicht auf die Schlachtung trächtiger Tiere (PDF-Download)

Ländervereinbarungen:
Schleswig-Holstein: Landeskodex zum Verzicht auf die Schlachtung hochtragender Rinder (2014 – erste Ländervereinbarung)
Niedersachsen: Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder (2015)
Hessen: Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder (2017)

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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