Nur neun Mitglieder bundesweit
Verdacht auf strafbare Begleithandlungen
Ausserdem bestünden Zweifel an einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Klägers, begründet das Ministerium seine Ablehnung. „Im Zusammenhang mit Tierschutzaktionen von ‚Peta‘-Mitarbeitern bestünde der Verdacht strafbarer Begleithandlungen, von denen sich in zumindest einem Fall die Vereinsleitung nicht klar und eindeutig distanziert habe.“
Hintergrund
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Dafür gesetzlich festgelegte Kriterien wurden im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert. Sie sollen sicherstellen, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen sie jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat folgende drei Organisationen offiziell bestätigt:
- Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
- Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
- Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Eine Übersicht weitere Artikel zum Thema Tierschutz-Verbandsklagerecht finden Sie hier
Übersicht der Bundesländer, die ein Tierschutz-Verbandsklagerecht erlassen haben – und dessen unterschiedliche Ausgestaltung