Verwaltungsgericht: Kein Tierschutz-Verbandsklagerecht für ‚Peta‘

Kein Verbandsklagerecht für 'Peta': Zu wenige vollwertige Mitglieder. (Bild: Screenshot 'Peta'-Webseite)

‚Peta‘ bekommt in Baden-Württemberg kein Verbandsklagerecht. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Tierrechtsorganisation abgewiesen. ‚Peta‘ erfüllt demnach nicht die gesetzlich festgelegten Kriterien, dass „nur demokratisch strukturierte Organisationen“ dieses Recht erhalten.

(hh/PM) – „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Damit hat das Gericht eindeutig klargestellt, dass ‚Peta‘ die Anerkennungsvoraussetzungen des Mitwirkungs- und Verbandsklagegesetzes nicht erfüllt. Als Grund nannte das Gericht, dass ‚Peta‘ nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche. Diese Auffassung teilen wir“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Isabel Kling.

Nur neun Mitglieder bundesweit

‚Peta‘ habe in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland, schreibt das Ministerium.
‚Peta‘ hält dem entgegen, dass die Tierrechtler „als Tierschutzverein mit rund 22.000 Fördermitgliedern über einen ganz erheblichen Rückhalt in der baden-württembergischen Bevölkerung verfüge.“ Nach seiner Satzung stehe auch jedermann die Möglichkeit des Erwerbs der Mitgliedschaft als stimmberechtigtes Mitglied offen. Jedoch habe man ein Interesse daran, nur solche Personen in den Verein aufzunehmen, die die Ziele des Vereins unterstützten.

Verdacht auf strafbare Begleithandlungen

Ausserdem bestünden Zweifel an einer sachgerechten Aufgabenerfüllung des Klägers, begründet das Ministerium seine Ablehnung. „Im Zusammenhang mit Tierschutzaktionen von ‚Peta‘-Mitarbeitern bestünde der Verdacht strafbarer Begleithandlungen, von denen sich in zumindest einem Fall die Vereinsleitung nicht klar und eindeutig distanziert habe.“

‚Peta‘ erwidert, dass es „sachfremde Erwägungen gab, dem Verein die Zulassung zu verweigern, wie auch der Sitzungsvertreter des Ministeriums anklingen ließ. Es bestünden Ängste, dass ‚Peta‘, die jegliche Ausbeutung von Tieren ablehnt, das Mitwirkungsrecht missbrauchen könnte – Tiernutzung sei nun mal gesellschaftlich anerkannt“. Man werde das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg überprüfen lassen.

Hintergrund

Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Dafür gesetzlich festgelegte Kriterien wurden im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert. Sie sollen sicherstellen, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen sie jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat folgende drei Organisationen offiziell bestätigt:

  • Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V.
  • Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V.
  • Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg

Eine Übersicht weitere Artikel zum Thema Tierschutz-Verbandsklagerecht finden Sie hier

Übersicht der Bundesländer, die ein Tierschutz-Verbandsklagerecht erlassen haben – und dessen unterschiedliche Ausgestaltung

Quellen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

Bild: Screenshot Peta

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