Kätzchen nicht behandelt – 900 Euro Strafe

"Wer kein Geld hat, darf keine Tiere halten!" Bild: Archiv (c) tierundleben.de/hh"Wer kein Geld hat, darf keine Tiere halten!", urteilte ein Richter. Bild: Archiv (c) tierundleben.de/hh

Darf man kranke Tiere ihrem Schicksal überlassen, um Geld zu sparen? Eine Frau behandelte ihre Katzenwelpen mit Kamillentee, um den Tierarzt zu sparen – und muss nun 900 Euro Strafe zahlen. „Wer kein Geld hat, darf sich keine Tiere halten“, urteilte der Richter.

(hh) – Mehrere Tage litten die Tiere an Katzenschnupfen. Schließlich zeigte eine Nachbarin die Katzenhalterin an. Sie entschuldigte vor Gericht ihr Verhalten damit, dass sie krank sei und kein Geld für eine Behandlung habe.

Tierarzt zu teuer?

Denn der Tierarzt sei nach eigener Erfahrung teuer: 2015 habe sie sich bei einem Bauern eine Katze geholt, so berichtet die Aichacher Zeitung. Als diese eine Verletzung am Auge hatte, suchte die Friseurin einen Tierarzt auf. Die Kosten für die Behandlung hätten rund 200 Euro betragen.
Im folgenden Jahr brachte die Katze in einem kleinen Schuppen nahe der Mietwohnung drei Junge zur Welt. Nachdem die Tiere einige Wochen alt waren, seien sie an Katzenschnupfen erkrankt. Laut Staatsanwaltschaft litten die Jungtiere an verschiedenen Symptomen, unter anderem Niesen, vermehrtem Nasen- und Augenfluss sowie Verkleben der Augen durch Eiter. Ein Tier sei laut Amtstierarzt stark abgemagert gewesen. Der gesamte Wurf habe vernachlässigt gewirkt. Nach eigenen Angaben habe die Frau ihre Katzen mit Kamillentee behandelt.

„Wer kein Geld hat, darf sich keine Tiere halten“

Der Staatsanwalt ging laut Pressebericht mit der Katzenhalterin „streng ins Gericht“. Ihm leuchtete nicht ein, warum die Frau sich beim Tierarzt zunächst nicht wegen der Kosten informiert habe, „anstatt zu Hause zu sitzen und nichts zu tun“. Dass sie zudem noch die Amtstierärzte angelogen habe, wertete er als klare Unterlassung. Er forderte 90 Tagessätze je 15 Euro Geldstrafe.
Der Anwalt der Angeklagten hielt dagegen, seine Mandantin sei aufgrund ihrer Krankheit mit der Situation psychisch überfordert gewesen.
Richter Walter Hell sprach die Angeklagte des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung für schuldig. Die Entschuldigung der Tierhalterin, sie habe kein Geld, hielt er nicht für wirksam. Sie verfüge monatlich über 1.500.- Euro, zudem hätte man mit den Tierärzten sicher Ratenzahlung vereinbaren können.

Das Fazit des Richters:

„Wer kein Geld hat, darf sich keine Tiere halten.“ Denn Katzen seien Lebewesen, für die man Verantwortung übernommen habe.

Quellen: Aichacher Zeitung und Stadtzeitung

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Über den Autor

Dr. Henrik Hofmann

Dr. Henrik Hofmann (hh) betreibt seit 1995 eine eigene Tierarztpraxis in Butzbach. Er ist Fachtierarzt für Allgemeine Veterinärmedizin und hat die Zusatzbezeichnung Akupunktur. (www.tierundleben.de) Als Autor und Redakteur hat Hofmann in etlichen Zeitschriften und Zeitungen rund ums Tier geschrieben. Bei wir-sind-tierarzt.de betreut er schwerpunktmäßig Medizinthemen, den Bereich Praxismanagement und die Rubrik Mensch-Tierarzt. Außerdem steuert er die SocialMedia-Aktivitäten und leitet die Bildredaktion. Zuletzt ist sein Buch „Tieren beim Sterben helfen – Euthanasie in der Tierarztpraxis“ erschienen. Kontakt: henrik.hofmann(at)wir-sind-tierarzt.de
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