Ein Facebook-Post brachte der US-Tierärztin Kristen Lindsey 2015 traurigen Ruhm. Mit einem Pfeil erschoss sie eine Katze und kommentierte: „Nur ein Streunerkater mit einem Pfeil im Kopf ist ein guter Kater.“ Ein Standesgericht hat sie dafür jetzt zu einem Jahr Berufsverbot und vier Jahren „Bewährung“ verurteilt.
(aw/jh) – Der Vorfall (wir-sind-tierarzt.de berichtete hier) liegt jetzt knapp anderthalb Jahre zurück. Die berufsrechtlichen Verfahren zogen sich durch Einsprüche hin (siehe Quellen unten). Das Urteil des Standesgerichtes fiel am Ende nicht ganz so hart aus wie gefordert – ist aber immer noch nicht abschließend:
Ein einjähriges Berufsverbot hat das Texas Board of State Veterinary Medical Examiners (TBVME) gegen die Kollegin verhängt. Daran schließt sich eine vierjährige Probezeit an. Die muss sie bei einem vom Board akzeptierten Tierarzt absolvieren. Der wiederum muss vierteljährlich einen Bericht zu ihrem Verhalten abgeben. Zusätzlich muss sich Lindsey jährlich 23 Stunden auf dem Gebiet Tierschutz weiterbilden. Ursprünglich waren noch zusätzliche 100 Stunden gemeinnützige Arbeit in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen gefordert.
Keine Verurteilung nach Strafrecht
Eine strafrechtliche Verurteilung war nicht erfolgt, da die Austin County Grand Jury Kristen Lindsey keine Tierquälerei nachweisen konnte. Zum einen ließen sich Ort, Zeit und auch die Identität des Tieres* nicht zweifelsfrei feststellen. Zum anderen könne eine Bogenschuss nicht zwingend als Tierquälerei gewertet werden, weil die Richtlinien der American Veterinary Medical Association (AVMA) festhalten, dass das Töten eines Tieres „per Schuß oder Bolzen in den Kopf“ tierschutzgerecht sein kann – wenn er korrekt ausgeführt wird.
Dieser Auslegung ihrer Guidelines hat die AVMA widersprochen: Pfeil und Bogen seien kein Instrument für eine sachgerechte Euthanasie. Auch sollten gemäß AVMA-Richtlinie Streunerkatzen nicht getötet, sondern eingefangen werden.
Kommentare verstoßen gegen die Berufsethik
Die Standesrichter sahen dagegen in Lindseys Verhalten einen Verstoß gegen die Berufsethik. Zum einen habe sie das Tier ohne Einwilligung der Besitzer getötet. Vor allem waren aber ihre Kommentare ausschlaggebend, mit denen sie die Fotos betitelte. Das Foto, auf dem sie die tote Katze am Pfeil hält, trug die Unterschrift:
„Mein erster tödlicher Bogenschuss…lautes Gelächter.“ (lol = laughing out loud) und: „Nur ein Streunerkater mit einem Pfeil im Kopf ist ein guter Kater. Den Preis für den Tierarzt des Jahres… nehme ich gerne an.“
Lindsey hat 30 Tage Zeit, Einspruch gegen die Entscheidung des TBVME einzulegen. Ihr Anwalt hatte argumentiert, sie habe das Recht, ihr Grundstück und ihre eigenen Tiere gegen streunende Katzen zu verteidigen. Ohne den Social-Media-Post und vor allem die darauf folgenden Kampagnen von Tierschützern hätte es das Verfahren nicht gegeben. Dieses Vorgehen sei auf dem Land üblich.