„Unhaltbar“ sei es, dass Tiere bei internationalen Tiertransporten an der Grenze stunden- oder sogar tagelang bei sengender Hitze ohne Futter oder Wasser ausharren müssen, kritisiert die Bundestierärztkammer. Sie fordert: Transporte in Drittländer wie die Türkei notfalls zu unterbinden.
(jh/PM) – Nachdem immer wieder „eklatante Tierschutzverstöße“ bei Transporten in Drittländer bekannt geworden sind, sieht die Bundestierärztekammer (BTK) dringend Handlungsbedarf. Sie fordert in einem Brief die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die EU-Vorschriften bei internationalen Tierertransporten „bedingungslos eingehalten“ werden. Notfalls müssten die Transporte „unterbunden werden“. Auch die Zuchtverbände sollten solche Transporte nicht mehr veranlassen.
„Wir halten es für dringend geboten, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Es ist unhaltbar, dass Tiere an der Grenze stunden- oder sogar tagelang bei sengender Hitze, ohne Versorgung mit Futter oder Wasser, in den Transportern ausharren müssen. Es gibt keinen Notfallplan, keine Unterbringung der Tiere in solchen Fällen. Daher dürfen Transporte von lebenden Tieren in ein Drittland wie die Türkei von den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr durchgeführt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass bestimmte Anforderungen umgesetzt werden!“
Zitat Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer
Aufhänger für die BTK-Forderung sind aktuelle Berichte der ARD (hier ARD-Europamagazin)
BTK-Forderungen im Wortlaut
Konkret fordert die BTK von der Bundesregierung, respektive vom Bundeslandwirtschaftsminister:
- darauf hinzuwirken, dass die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen unbedingt eingehalten werden. Sollte ein Drittland nicht in der Lage sein, eine tierschutzkonforme Abfertigung und Versorgung der Tiere an der Grenze zu gewährleisten, sind weitere Lieferungen von lebenden Tieren in oder durch dieses Drittland zu unterbinden.
- darauf hinzuwirken, dass eine zügige Abfertigung von Tiertransporten an den Grenzübertritten gewährleistet wird und, sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen sichergestellt wird,
- darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedsstaaten die zuständigen Abfertigungsbehörden zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission aufgestellten Forderungen anhalten,
- dahingehend auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass ein externes Audit beauftragt wird, um festzustellen, ob die im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Anforderungen erfüllt werden und, falls das nicht der Fall ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Zuchtverbände sollen im heißen Sommer auf Transporte verzichten
Auch die Rinder- und Schafzuchtverbände fordert die Bundestierärztekammer auf:
- keine Transporte von Zuchtvieh zu organisieren, solange deren tierschutzkonformer Ablauf sowie eine ordnungsgemäße Abfertigung an Grenzübertrittstellen nicht sicher zu stellen ist. Tiertransporte sind so zu planen, dass eine Minimierung der Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere während der gesamten Beförderungsdauer vom Abgangsort bis zum endgültigen Bestimmungsort gewährleistet wird. Dazu müssten auch Witterungsbedingungen berücksichtigt und gegebenenfalls während der heißen Sommermonate auf Transporte verzichtet werden.
Es könne nicht im Interesse der Handelspartner sein, dass aufgrund desolater Transportbedingungen und überzogener Wartezeiten ohne tierschutzkonforme Versorgung sorgfältig aufgezogene Zuchttiere ihren Bestimmungsort in schlechtem Zustand erreichten oder sogar während des Transportes verendeten.
Die Bundestierärztekammer fordert eindringlich alle Stellen dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.