Der Veterinärdienst der Schweiz hat beschlossen, Viehhandelsbetriebe schärfer und unangemeldet zu kontrollieren. Diese waren in den letzten Jahren öfters in BVD-Fälle involviert: Falsche Angaben und Lücken hätten dafür gesorgt, dass das Virus sich ungehindert ausbreiten konnte.
(jh/PM) – Die Kontrollankündigung der Schweiz bezieht sich zwar auf die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) – die Argumentation kann aber auch auf andere Tierseuchen übertragen werden: So hatten nach Österreich importierte und unerkannt mit BHV-1 infizierte Rinder 2015 zu BHV-1-Ausbrüchen in Österreich, Deutschland und der Schweiz geführt – verbreitet über den Viehhandel. Die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Handelswege ist deshalb für die Tierseuchenbekämpfung unverzichtbar.
Fehlerhafte Meldungen
Die Schweizer Veterinärbehörden haben bei BVD daran ihre Zweifel: „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Meldungen zur Tierverkehrskontrolle bei einigen Tierhaltern fehlerhaft oder unvollständig sind. Wiederholt hat dies dazu beigetragen, dass die Infektionskette nicht unterbrochen und Ausbrüche nicht rasch genug eingedämmt werden konnten“, schreibt der Veterinärdienst Schweiz.
Um aber in einem Seuchenfall persistent mit dem BVD-Virus infizierte Tiere (PI-Tiere) der gleichen Infektionskette aufzuspüren, zu eliminieren und so Folgeinfektionen zu verhindern, seien verlässliche Daten in der Tierverkehrsdatenbank sowie eine vollständige Dokumentation der Tiergeschichten zentrale Voraussetzungen.
Viehhandel: Besondere epidemiologische Bedeutung
Deshalb werde man Tierhaltungen, die erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Vorschriften der Tierverkehrskontrolle aufweisen, dieses Jahr zusätzlich kontrollieren. Viehhandelsbetriebe waren in den letzten Jahren öfters in BVD-Fälle involviert und stünden deshalb im Fokus der Kontrollen.
Die Sorge: Intensiver Tierverkehr und eine größtenteils ungeschützte Rinderpopulation (keine BVD-Immunisierung) trügen in der Schweiz heute dazu bei, dass sich das BVD-Virus sehr rasch von neuem ausbreiten und festsetzen könne.
Handelsbetriebe seien dabei auch epidemiologisch von besonderer Bedeutung: Aufgrund vernetzter Handelsbeziehungen kann sich das Virus rasch auf sehr viele Betriebe übertragen – mit schwerwiegenden Konsequenze (BVD-Informationen).
Unangemeldete Kontrollen
Die Kontrollen würden grösstenteils unangemeldet durchgeführt. Ziel der zusätzlichen Massnahme sei es, die Qualität der Tierverkehrsdaten zu verbessern: Aufenthalte eines jeden Rindes sollen lückenlos bis zu seinem Geburtsbetrieb zurückverfolgt werden können.