Die GOT ist wohl nicht mehr zu retten, glaubt der bpt und fordert deshalb: Das Tiermedizinstudium müsse unbedingt mehr betriebswirtschaftliches Wissen vermitteln, sonst könnten Tierärzte künftig kaum erfolgreich eine eigene Praxis führen. Der Tierärzteverband warnt: Praktikern droht die Altersarmut.
(jh/bpt) – Europarechtlich sei die Abschaffung der verbindlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) kaum noch abzuwenden, schreibt der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Deshalb sei das Wissen um ökonomische Zusammenhänge für Veterinäre bald noch unentbehrlicher. Schon jetzt zeichne sich ab, dass Tierärztinnen und Tierärzte geradewegs in die Altersarmut zu stürzen drohen.
bpt: Praktikern droht Altersarmut
Als Beleg führt der Praktikerverband die aktuelle Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes an: Dort haben 60 Prozent der Praxen einen Jahresumsatz von unter 250.000 Euro – von dem noch sämtliche Kosten und Steuern abgezogen werden müssen. Selbst bei vorsichtiger Schätzung dürfte die Hälfte dieser Praxen keine ausreichende Altersvorsorge betreiben können, bei einem weiteren Viertel sei dies zumindest fraglich, glaubt der bpt.
Unerträglicher Mangel an BWL-Kenntnissen
„Unter diesen Umständen ist es gröbst fahrlässig, dem Berufsnachwuchs weiter das notwendige Grundwissen für ein wirtschaftlich stabiles Berufsleben vorzuenthalten.“ In einer Stellungnahme zur anstehenden Änderung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV) fordert der bpt deshalb, kaufmännische und kommunikative Kompetenzen in das Curriculum einzufügen. Über 60 Prozent der Tiermediziner drängten in die eigene Praxis, sie müssten ein solides Wissen haben aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mitarbeiterführung, Kostenkalkulation, Rechnungswesen und Unternehmensführung. „Es ist ein unerträglicher Mangel, dass solche Themen für angehende Tiermediziner noch immer nicht zum Pflichtkanon ihres Studiums gehören, wohingegen jeder Handwerksmeister selbstverständlich das Entsprechende lernt“, kritisiert der bpt.
Es stehe zwar nur eine kleine Novelle der TAppV, mit der die EU-Richtlinie 2013/55/EU umgesetzt werden soll, doch der bpt fordert die Bundesregierung auf, diese zu nutzen und BWL-Kompetenzen in der Tierärztlichen Approbationsverordnung zu verankern.
Mehr Antibiotikafachwissen im Studium
Die geplante Aufwertung des Antibiotikafachwissens durch die TAppV begrüßt der bpt dagegen ausdrücklich: Die Aufnahme der Risiken möglicher Resistenzentwicklungen durch die Gabe antimikrobiell wirkender Arzneimittel in das Prüfungsfach Pharmakologie und Toxikologie sei eine spürbare Akzentuierung der tierärztlichen Kompetenz auf diesem Gebiet. Ein wichtiges Signal, angesichts der erhöhten Sorge um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen.