Es gibt in Deutschland Lieferengpässe bei Herpesimpfstoffen. Damit der Impfschutz nicht verfällt, rät die Ständige Impfkommission der Veterinärmedizin (StIKo Vet) bei fälligen Wiederholungsimpfungen zum Impfstoffwechsel. Dafür dürfen Tierärzte auch im Ausland zugelassene Impfstoffe importieren.
(jh/PM) – „Höchst problematisch“ seien die wiederholten Lieferengpässe bei zugelassenen EHV-Impfstoffen, schreibt die Ständige Impfkommission der Veterinärmedizin StIKo Vet in einer Stellungnahme (wir-sind-tierarzt.de berichtete bereits hier und hier). So ist Equip EHV 1,4 voraussichtlich bis Mitte 2016 nicht verfügbar und Prevaccinol wird möglicherweise erst im zweiten Quartal 2016 lieferbar sein. Aber nur regelmäßige Wiederholungsimpfungen in halbjährlichem Abstand erzielen einen Immunschutz.
Deshalb rät die Kommission auf andere zugelassene Impfstoffe auszuweichen und diese notfalls zu importieren. Aufgrund der antigenetischen Ähnlichkeit der in den Impfstoffen enthaltenen EHV-1 und EHV-4-Stämme sei das möglich. Es ist dann keine erneute Grundimmunisierung erforderlich.
Impfstoffimport aus dem Ausland
Da aktuell deutschlandweit nachweislich kein alternatives Produkt verfügbar ist, können Tierärzte die im Ausland zugelassenen Impfstoffe per Ausnahmegenehmigung anwenden. Sie müssen aber den Import bei der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde beantragen. Bei aus dem außereuropäischen Ausland zu beziehenden Impfstoffe sind auch die Importbestimmungen zu beachten. Da jedes Bundesland einzeln geregelt hat, an wen die Anträge zu richten sind, sollen sich die praktizierenden Tierärzte an ihr jeweiliges Veterinäramt wenden.
Impfstoffwechsel möglich – Schutz bleibt erhalten
Bei ihrer Empfehlung für einen Wechsel auf lieferbare Impfstoffe stützt sich die StIKo Vet auf indirekte serologische Hinweise und die antigenetische Ähnlichkeit. Die in der EU dafür zugelassenen Impfstoffe listet die StIKoVet in ihrer Stellungnahme auf (Download hier).
Während der Grundimmunisierung sollte allerdings ein Produktwechsel möglichst vermieden werden. Bei einem Wechsel von Equip EHV 1,4 zu Prevaccinol müsse der Tierarzt den Tierhalter außerdem aufklären, dass für dieses Produkt die Indikation Stutenabort nicht ausgewiesen ist – und das auch nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentieren.
Sollten sich durch die Engpässe das Impfintervall über sechs Monate verlängern, empfiehlt die Kommission eine neuerliche Grundimmunisierung.
Impfschutz für Zuchtpferde vorgeschrieben
Verschiedene Zuchteinrichtungen – etwa der Deutsche Vollblutzuchtverband – verlangen, dass Pferde, die in Zuchtbestände verbracht werden, nachweislich wirksam gegen EHV geimpft sind. Neben der medizinischen Notwendigkeit ist das ein weiterer Grund, weshalb das Impfregime nicht unterbrochen werden sollte.