Die Rinderpest selbst gilt seit 2011 als getilgt. Doch in mindestens in 24 Staaten lagern noch Vorräte an Rinderpest-Viren. Die Welt-Tiergesundheitsorganisation (OIE) fordert nun, diese Bestände zu vernichten.
(aw) – Nachdem der letzte Krankheitsfall 2001 in Kenia aufgetreten war, gilt die Rinderpest seit 2011 als zweite Krankheit nach den Human-Pocken als ausgerottet. Ein Erfolg dank der Kombination von hocheffizienten Impfstoffen und exakten Diagnosemöglichkeiten.
Inventur der Vorräte an Rinderpest-Viren
Zwischen 2013 und 2015 haben die Mitarbeiter des OIE eine Inventur der Vorräte an Rinderpest-Viren weltweit vorgenommen und dabei aus 24 der 180 OIE-Mitgliedstaaten positive Rückmeldungen bekommen. Diese Viren werden in mindestens 27 verschiedenen Laboren (Stand 2015) gelagert. Die Experten gehen allerdings davon aus, dass eventuell noch mehr Virusmaterial vorhanden ist, da unter Umständen nicht in jedem Land den Gesundheitsbehörden die tatsächlichen Bestände bekannt sind.
Ebenfalls ist unklar, in wie weit die Rinderpest-Viren in den einzelnen Laboren noch lebensfähig sind. Die Autoren bitten die Mitgliedstaaten, ein weiteres Mal, die Labore und Bestände zu überprüfen, denn im Falle von Pocken wurde im Jahr 2014 überraschend noch infektiöses Material in einem Labor des US Institute of Health gefunden.
Unverantwortlich hohe Mengen
Da das Virus hochansteckend ist und die Mortalitätsrate beim Rind bei bis zu 90 Prozent liegt, erscheint den OIE-Mitarbeitern die Menge an vorhandenem Virusmaterial unverantwortlich hoch. Sie befürchten, dass ähnlich wie beim letzten Pockenfall bei Menschen, Viren aus den Laboren versehentlich freigesetzt werden könnten. Diese letzte tödliche Erkrankung eines Menschen an Pocken ereignete sich in 1978 in Birmingham (Großbritannien) und wurde durch den Virusaustritt aus einem Labor verursacht.
Die Autoren appellieren daher an die Mitgliedstaaten, ihre Vorräte an Virusmaterial unschädlich zu beseitigen oder zumindest in maximal einem Labor pro Land zu lagern. Dieses Labor sollte dann von der OIE für die Lagerung zugelassen sein.