Dass Herpes-Impfstoff nicht verfügbar ist, scheint in der Pferdepraxis eher die Regel als die Ausnahme. Und so melden die Hersteller seit zwei Wochen „blank“. Das Paul-Ehrlich-Institut lässt wissen: Tierärzte dürfen auf ausländische Produkte ausweichen – etwa in Tschechien bestellen.
(hh) – Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erwartet für die beiden in Deutschland zugelassenen „Equip EHV 1,4″ (Zoetis) und „Prevaccinol“ (Intervet/MSD) in den nächsten Monaten einen Lieferengpass. Dies hätten die Firmen angekündigt. Aus diesem Anlass weist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel darauf hin, dass – wenn national kein Impfstoff verfügbar ist – die Möglichkeit besteht, Impfstoff von außerhalb Deutschlands einzuführen.
Import – Gesetze beachten
Für das Inverkehrbringen und die Anwendung dieser Impfstoffe ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 Absatz 6 Nr. 2 Tiergesundheitsgesetz zu beantragen. Entsprechende Anträge müssen Tierärzte bei den zuständigen Landesbehörden stellen. In manchen Bundesländern reicht nach Informationen von wir-sind-tierarzt.de die formlose Anzeige bei der jeweiligen Kontrollbehörde mit der Begründung, dass ein Therapienotstand vorliegt. Dort gebe es viele Ämter, die ganz klar sagten, dass nur der Praktiker entscheiden kann, ob ein Therapienotstand vorliegt oder nicht, berichtet ein Praktikerin aus Bayern über ihre Erfahrungen.
Im Falle der Einfuhr eines Impfstoffes aus einem Drittland, das nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, sind außerdem die Bestimmungen der §§ 38 und 39 der Tierimpfstoff-Verordnung zu berücksichtigen, betont das PEI.
Folgende EHV-Impfstoffe sind in einem oder mehreren EU-Mitgliedsländern national zugelassen und nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts derzeit auch lieferbar:
Da in Deutschland die Abfohlsaison in den Monaten Januar bis Mai liegt, müssten die Impfungen für den Abortschutz dementsprechend vom Herbst bis zum Frühjahr erfolgen. EHV-Impfstoff, der auch eine Indikation für den Abortschutz besitzt, werde daher in diesem Zeitraum dringend benötigt, betont das PEI.
Equine Herpesviren …
… können bei Pferden zu respiratorischen Erkrankungen führen, aber auch Aborte bei hochtragenden Stuten auslösen. Lange wurden EHV-1 und EHV-4 als eine Virusspezies betrachtet, die für die Ausprägung des Symptomkomplexes der Rhinopneumonitis, des Stutenabortes und neurologischer Ausfallerscheinungen verantwortlich zeichnete. Genetische Untersuchungen haben aber deutlich gemacht, dass es zwei genetisch und antigenetisch sehr eng verwandte Viren ursächlich für die klinischen Veränderungen sind.
Die equinen Herpesviren stellen zusammen mit dem equinen Influenzavirus die ökonomisch wichtigsten Erreger von viralen Infektionskrankheiten der Pferde dar.
Core
Eine Vakzinierung mit EHV-Impfstoffen, die lebende oder inaktivierte equine Herpesviren unterschiedlicher Serotypen enthalten, können Pferde vor EHV-induzierten Rhinopneumonitis-Infektionen schützen beziehungsweise den Krankheitsverlauf deutlich mildern. Für einige dieser Impfstoffe wurde zusätzlich nachgewiesen, dass sie das Auftreten von EHV-induziertem Spätabort bei trächtigen Stuten reduzieren.
Die Impfung gegen Herpes gehören zu den „Fohlen-Impfungen“ und sind als absolutes “Muss“ zu verstehen, um die Population vor verlustreichen Epidemien zu schützen.
Impfschema
Das Immunisierungsschema ist für alle EHV-Impfstoffe vergleichbar. Zur Grundimmunisierung werden zwei Impfungen im Abstand von circa vier Wochen durchgeführt. Wiederholungsimpfungen gegen Rhinopneumonitis sind alle sechs Monate vorgesehen. Zur Erlangung des Abortschutzes müssen Stuten dreimal während der Trächtigkeit geimpft werden (im fünften, sechsten/siebten und neunten Monat der Trächtigkeit).
Weitere Informationen:
Pressemeldung Paul Ehrlich Institut
StiKoVet – Leitlinien zur Impfung von Pferden