In Deutschland kann es im Herbst und Winter 2015/2016 zu Lieferengpässen bei Equinen Herpesimpfstoffen kommen. Diese Warnung veröffentlichte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vor acht Tagen (10.11.2015). Passend dazu gab die Behörde eine für die Schweiz bestimmte Impfstoffcharge unbürokratisch für den deutschen Markt frei. Doch die ist bereits für die Vollblutzucht reserviert. Die Mehrheit der Praktiker muss dagegen aktuell mit ihrer Impfstoffbestellung eine mehrwöchiges Importgenehmigungsverfahren durchlaufen.
(aw) – Für Verärgerung bei Pferdepraktikern sorgt die zeitliche Abfolge: Das PEI veröffentlichte die Warnung erst, nachdem es den Teil einer Charge Herpesimpfstoff der Firma Zoetis, die eigentlich in die Schweiz geliefert werden sollte, recht unbürokratisch für den deutschen Markt frei gegeben hat. Diese rund 200 Impfdosen, für deren Verwendung jetzt keine gesonderte Genehmigung mehr notwendig ist, sind aber bereits für Vollblutstuten vergeben. In der Vollblutzucht besteht eine EHV-Impfpflicht für alle Zuchtstuten.
Praktiker brauchen Importgenehmigung
Pferdepraktiker ohne Zugriff auf diese, für Vollblüter bereits reservierte Charge, müssen ihren Impfstoff dagegen bei Bedarf aus dem EU-Ausland importieren – und sich diesen Import sowie die Verwendung vorab(!) von der in ihrem Bundesland zuständigen Stelle genehmigen lassen. Vor einer Genehmigung dürfen sie nicht importieren. Dieses Verfahren dauert aber bis zu vier Wochen und länger. So ist schon jetzt fraglich, ob zur Zeit trächtige Stuten noch fristgerecht geimpft werden können.
Unbürokratische Freigabe für weitere Chargen?
Das PEI, das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat die alternativen Impfstoffe – deren Import ausdrücklich erlaubt ist – zwar genannt (siehe Tabelle unten und Warnmeldung auf der PEI-Webseite). Offen bleibt die Frage, warum diese Impfstoffe nicht ebenfalls vorab geprüft und zumindest eine aktuelle Charge analog zur „Vollblutzucht-Lösung“ unbürokratisch frei gegeben wurde?
Ebenfalls eine Erleichterung wäre es, wenn die Behörden den Tierärzten Bestellung und Einführung der Impfstoffe genehmigen würden, bevor die Prüfverfahren beendet sind. Damit könnte unmittelbar im Anschluss an einen – aufgrund der PEI-Nennung zu erwartenden – positiven Bescheid zügig geimpft werden.