Der Januar 2015 bescherte der Pferdemedizin in Deutschland den Ausbruch einer längst besiegt geglaubten Krankheit: Rotz. Grund genug, das Wissenswerte zu diesem anzeigepflichtigen und den meisten Kollegen unbekannten Krankheitsbild noch einmal zusammenzufassen.
(aw) – Die Übersicht für Pferpraktiker stellte Professor Dr. Gerald Schusser von der Universität Leipzig auf dem bpt-Kongreß in München vor: Der ursächliche Erreger, Burkholderia mallei kommt in erster Linie in der Türkei, dem mittleren Osten, Afrika und Brasilien vor. Er befällt neben Pferden vor allem Kamele, die besonders empfänglich für eine Infektion sind, sowie Esel und Maultiere. Auch Menschen können sich infizieren und zwar aerogen, wenn erkrankte Tiere niesen oder husten.
Aerogne Übertragung
Die Übertragung von Tier zu Tier erfolgt entweder ebenfalls aerogen über Nasenexsudat und Husten oder über kontaminiertes Wasser und Futter. Nach einer Inkubationszeit, die zwischen einigen Tagen bis mehreren Monaten betragen kann, entwickeln Esel und Maultiere einen akuten Krankheitsverlauf mit hohem Fieber (Septikämie) und geschwollenen Lymphknoten (Lnn. mandibulares et pharyngeales). Bei Pferden dagegen überwiegt der chronische Verlauf. Dadurch leben sie oft unbemerkt über Jahre mit der Krankheit. Besonders bei importierten Pferden und Kamelen mit Fieber, Husten, Nasenausfluss oder geschwollenen Lymphknoten sollten Tierärzte Rotz als Differentialdiagnose berücksichtigen.
Diagnosesicherheit per Westernblot
Der Nachweis einer Infektion erfolgt mit Hilfe der Komplementbindungsreaktion (KBR) im Blutserum. Im Falle einer positiven KBR empfiehlt Prof. Schusser eine weiter Blutprobe an das FLI zu senden, wo zur Bestätigung der Diagnose ein Westernblot gemacht wird.
Vorschriften zur Betriebssanierung
Pferde mit diagnostiziertem Rotz müssen umgehend getötet werden. Eine anschließende Untersuchung von Lungengewebe zum molekularen Nachweis des Erregers kann zusätzliche Klarheit bringen.
Alle weiteren Pferde, die sich in dem Bestand befinden, in dem das erkrankte Tier gelebt hat, müssen drei Mal im Abstand von jeweils drei Wochen über eine Blutprobe (KBR) auf das Vorliegen einer Infektion untersucht werden. Falls alle Ergebnisse negativ sind, hat der Eigentümer seine Ställe per Flächendesinfektion mit 15-prozentiger Peressigsäure zu reinigen. Auch der vorhandene Festmist ist vor dem Ausbringen zu desinfizieren. Erst nach diesen Maßnahmen gilt der Betrieb als saniert und die zuständigen Amtstierärzte können die Bestandssperre aufheben.