„Rache aus dem Stall“ – ZEIT-Artikel verstieß gegen journalistische Sorgfalt

Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ von November 2014 als begründet angesehen. Auch Tierärzte hatten damals gegen Teile der ZEIT-Artikel-Serie protestiert, in der sie als „Dealer“ und „Teufel in Grün“ bezeichnet worden waren.

Insbesondere habe der Presserat einen Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht kritisiert, meldet der Deutsche Bauernverband. Er musste aber einräumen, dass sich das nicht auf den von der ZEIT hergestellten Zusammenhang von MRSA-Infektionen in Kliniken mit dem Antibiotikaensatz in der Landwirtschaft bezog. Das sei, so der Beschwerdeausschuss des Presserates, „eine Expertendiskussion, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“. Die Frage der Zusammenhänge und welche der jeweils angeführten Studien die verlässlichere sei, glaubt der Beschwerdeausschuss mit seinen Mitteln für nicht aufklären zu können.

[box]wir-sind-tierarzt.de hatte über die ZEIT-Artikelserie mehrfach berichtet:
Der Auslöser: Die „Tierärzte sind Dealer“-Ankündigung im ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“.
Die BTK-hatte vorab gegen die Dealerbezeichnung protestiert – ebenso der bpt gegen die Vorwürfe im ZEIT-Artikel „Rache aus dem Stall“.
Die ZEIT legt nach mit einem Artikel, der Tierärzte „Teufel im grünen Overall“ nennt.
BTK und bpt sehen aber von weiteren öffentlichen Protesten ab.
Tierärzte protestieren gemeinsam mit Landwirten vor der ZEIT-Redaktion.
[/box]

Aus Sicht des Bauernverbandes macht es sich der Presserat damit zu leicht. Auch Daten aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut zeigen, dass bundesweit etwa zwei Prozent der MRSA-Fälle mit sogenannten „livestock assoziierten (la)“ Nutztierkeimen zusammenhängen, 98 Prozent sind Humankeime. Allerdings sind in viehdichten Regionen auch die la-MRSA-Raten in Kliniken höher.

Im Unterschied zur noch stärkeren Sanktion, der Rüge, die eine massive Verletzung eines ethischen Grundsatzes des Pressekodex bedeutet, muss diese Information nicht von der Zeitung selbst veröffentlicht werden. Der Presserat gibt seine Bewertungen nach dem so genannten „Pressekodex„, einem Regelwerk für die journalistische Arbeit, ab.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Bauernverband

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