Kopien der Behandlungsunterlagen einfordern, damit eine Zweitmeinung einholen und möglichst nur mit Rechtsschutzversicherung den Gang vor Gericht wagen – der Themendienst der Deutschen-Presseagentur (dpa-tmn) verbreitet zur Zeit einen Artikel, der Tierhaltern Tips zum Umgang mit tierärztlichen Behandlungsfehlern gibt.
(jh) – Jeder Tierarzt sei verpflichtet, dem Besitzer Kopien der Behandlungsunterlagen zu geben, schreibt dpa-tmn. Wenn also demnächst Tierbesitzer um Röntgenbilder oder Laborberichte bitten und das damit begründen, dass sie „die kompletten Unterlagen gerne selbst haben möchten“, dann folgen sie der dpa-Empfehlung. Veröffentlicht wurde der Text zum Beispiel in der Boulevardzeitung tz-München oder der Mitteldeutschen Zeitung. Andere (Online)-Medien werden nachziehen.
Sachliche Information
Der Artikel ist aber weder reißerisch noch vorverurteilend, sondern beschreibt das Thema sachlich – etwa, dass der materielle Wert eines Haustieres (Ausnahme wertvolle Pferde) in der Regel eher gering sei. Einen hohen Schadenersatz, der mögliche ideelle Verluste kompensieren könnte, dürften Tierhalter nicht erwarten. Die dpa lässt einen Anwalt sogar dazu raten, sich möglichst außergerichtlich zu einigen. Schließlich müsse der Tierhalter beweisen, dass der Tierarzt fehlerhaft gehandelt habe – und bis zu einem Urteil alle (Gutachter)Kosten zunächst selbst tragen.
Tierärzte sollten den Artikel gelesen haben, um vorbereitet zu sein, wenn sie in der Praxis auf das Thema angesprochen werden.