Qualen in der Heimtierzucht – Gesetze schärfer anwenden

Meerschweinchenwelpen

Braucht es eine Heimtierschutzverordnung? Nachdem Spiegel und Report Mainz das „Leiden der Kuscheltiere“ bei Heimtierzüchtern aufgedeckt haben, hatte Baden-Württembergs Tierschutzbeauftragte Cornelie Jäger das gefordert. Der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA) aber meint: Nein. Schärfere Kontrollen und verpflichtende Sachkundenachweise auch für Chefeinkäufer von Zoohandelsketten reichen.

Erhebliche Hygienemängel, Überbesatz, mangelndes Platzangebot, tote und kranke Tiere – die Zustände bei Züchtern und Großhändlern von Kleinsäugern und Vögeln stehen in klarem Widerspruch zu geltendem Tierschutzrecht, hält auch der BNA fest und sieht erhebliche Defizite bei Züchtern und Großhändlern.

Bestehendes Recht schärfer anwenden

Beseitigen könne man die Tierschutzverstöße aber, indem man bereits bestehende gesetzliche Vorgaben besser kontrolliert und durchsetzt. So benötigen gewerbsmäßige Züchter und Halter bereits jetzt eine § 11-Erlaubnis nach Tierschutzgesetz und unterliegen der Überwachung durch die Veterinärbehörden. Dasselbe gilt für Großhändler. Der BNA fordert die Vollzugsbehörden auf, durch intensivere Kontrollen die gezeigten Missstände in der Lieferkette aufzudecken und zu verhindern.
Eine Heimtierschutzverordnung könnte das zwar durch detaillierte Vorgaben erleichtern; in den gezeigten Fällen sei aber auch nach bereits geltendem Recht ein Einschreiten möglich. „Leider ist die personelle und fachliche Ausstattung der Veterinärämter häufig unzureichend.“ Der BNA fordert die Politik auf, dass zu ändern.

Sachkunde für Einkäufer in Zoohandel gefordert

Im Tierschutzgesetz gebe es aber eine Lücke, die für die gezeigten Missstände mit verantwortlich sein könnte. Die bei großen Zoofachhandelsketten oft zentral verantwortlichen Einkaufs-/Vertriebsleiter oder „Livestock-Manager“ unterlägen keiner direkten durch das Tierschutzgesetz vorgeschriebenen Kontrolle. Nur die Züchter und auch Zoofachhändler vor Ort müssen ihre Fachkenntnisse gegenüber den Veterinärämtern nachweisen.
Der BNA fordert daher die Einführung des Sachkundenachweises über die gehandelten Tiere für alle – insbesondere auch der Entscheidungsträger  –  die gewerblich mit Tieren handeln oder Verantwortung für das Sortiment und den Einkauf (in den Handelsketten) tragen.

Berichte zum Tierschutzproblem in der Heimtierzucht
„Das Leiden der Kuscheltiere“ auf wir-sind-tierarzt.de (15. April)

Die Vorabmeldung des Spiegel finden sie hier – den kompletten Artikel in der gedruckten SPIEGEL-Ausgabe vom 11.4.2015
Report Mainz berichtet auf seiner Webseite hier mit Text und Video über die Recherchen und hat hier eine Pressemeldung dazu veröffentlicht.
Stellungnahme des BNA (PDF-Download

Der Filmbeitrag von Report-Mainz

Foto: (c)2015 Henrik Hofmann/wisitia

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