Neue Antibiotikaleitlinien bald verpflichtend?

Antibiotikaleitlinien für Tierärzte – die dritte aktualisierte Fassung liegt vor und dürfte bei Hausapothekenkontrollen eine zentrale Rolle spielen.Antibiotikaleitlinien für Tierärzte – die dritte aktualisierte Fassung liegt vor und dürfte bei Hausapothekenkontrollen eine zentrale Rolle spielen.

(jh) – Die erste Fassung stammt aus dem Jahr 2000. Zehn Jahre später hat die Tierärzteschaft  die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ erstmals aktualisiert. Bis zur dritten Aktualisierung 2015 dauert es jetzt nur noch fünf Jahre: Das Thema bekommt immer mehr Brisanz. Die Leitlinien könnten verpflichtend werden, jeder Tierarzt sollte sie deshalb gelesen haben.

Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, mit der in diesem Jahr anstehenden Überarbeitung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV), Teile der Vorgaben aus den Leitlinien zum Antibiotikaeinsatz für verpflichtend zu erklären. „Ohne Antibiotika können Tierärzte keine durch Bakterien verursachten Infektionskrankheiten behandeln. Wir haben daher ein ureigenes Interesse, die Wirkstoffe nicht zu verlieren und setzen sie darum sorgfältig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein“, betont denn auch Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Vorgaben für jede Tierart getrennt

Die Leitlinien beschreiben deshalb die optimale Vorgehensweise für die Anwendung getrennt nach Tierarten – für Schweine, Wiederkäuer, Geflügel, Fische, Kleintiere und Pferde. Erarbeitet und überarbeitet wurden sie von Wissenschaftlern, Hochschullehrern, Praktikern, Behörden und Industrie unter Leitung von Prof. Dr. Manfred Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
Folgende Grundsätze betonen sie dabei besonders:

  • Antibiotika dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Tiere krank sind und nur bei bakteriellen Infektionen
  • Antibiotika dürfen nur aufgrund einer Untersuchung und Diagnose eines Tierarztes eingesetzt werden
  • Die Behandlung darf nur durch ein z. B. nach Wirkungsspektrum und Resistenzlage geeignetes Antibiotikum je nach Lage des Einzelfalles durchgeführt werden
  • Die Behandlung hat über den vom Tierarzt angegebenen Zeitraum zu erfolgen

Apothekenkontrollen: Leitlinien als zentrales Bewertungsinstrument

Die aktualisierten Antibiotika-Leitlinien sollten alle rund 38.000 Tierärzte mit der Märzausgabe des „Deutschen Tierärzteblattes“ erhalten haben. Sie können Sie hier auch als PDF-Datei herunterladen.
Mit Blick auf die laufende Debatte über ein mögliches Verbot sogenannter „Reserveantibiotika“ für die Tiermedizin, sollten Tierärzte künftig noch mehr als bisher darauf achten, Antibiotika gemäß Leitlinien anzuwenden und das – insbesondere bei Abweichungen – auch entsprechend zu dokumentieren. Die Länderministerien in NRW und auch Niedersachsen haben bereits angekündigt, die Hausapotheken-Kontrollen mit Blick auf den Antibiotikaeinsatz zu zentralisieren und zu intensivieren. Die Leitlinien dürften dabei ein zentrales Bewertungsinstrument für einen korrekten Einsatz der antimikrobiellen Wirkstoffe werden.

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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