H5N8-Stallpflicht kostet Geflügelwirtschaft Milliarden

(jh) – Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise gebeten, die aufgrund der Geflügelpestausbrüche im November/Dezember verhängte Aufstallpflicht  aus Tierschutzgründen aufzuheben oder zu begrenzen. Aber auch befürchtete Umsatzeinbußen durch Verlust des „Freilandeier-Status“ spielen eine Rolle. Außer den zwei beendeten Ausbrüchen in Cloppenburg und im Emsland waren keine weiteren H5N8-Fälle aufgetreten – auch nicht im Wildvogelmonitoring. Anders in den USA.

Seit Anfang Februar gilt die Geflügelpest in Niedersachsen offiziell als beendet. Deshalb hat das Ministerium die Landkreise aufgefordert, das Risiko vor Ort neu zu bewerten. „Für die ans Freiland gewöhnten Tiere wird die Belastung mit zunehmender Zeitdauer immer größer und es könnte zu erheblichen Tierschutzproblemen kommen. Deshalb empfehlen wir eine Lockerung der Stallpflicht wie in den Niederlanden,“ sagte der Grüne Landwirtschaftsminister Christian Meyer. Die Geflügelpestverordnung erlaubt eine begrenzte Stallpflicht, etwa auf besonders stark vom Vogelzug betroffene Gebiete. Entsprechend empfiehlt das Agrarministerium von kreisweiten Aufstallungen abzusehen und diese maximal auf sogenannte „avifaunistisch wertvollen Bereiche für Brut- und Gastvögel“ zumeist in Gewässernähe zu beschränken. Noch gilt die Stallpflicht in 13 Landkreisen. Update (17.2.2014): Inzwischen haben die von Vogelgrippe betroffenen Landkreise Leer und Cloppenburg die Stallpflicht aufgehoben, der Kreis Osnabrück sie auf Risikogebiete (Wasservogelrastplätze/zuggebiete) begrenzt.

Milliardenschäden durch Freilandkonkurrenz

Diesmal sind sich der Grüne Minister und die niedersächsische Geflügelwirtschaft einig, denn auch die Niederlande haben am vergangenen Wochenende ihre landesweite Aufstallung aufgehoben. Belgien hat diesen Schritt ebenfalls angekündigt. Die Geflügelwirtschaft befürchtet deshalb Wettbewerbsverzerrungen: Werden Legehennen aus Freilandbeständen länger als zwölf Wochen ausschließlich in Ställen gehalten, dürfen die Eier nicht mehr als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden. Das führt zu starken Umsatzeinbußen der Betriebe, weshalb die Geflügelwirtschaft vor Millionenschäden warnt. Man würde Handelskontrakte an die Konkurrenz aus den Niederlanden oder auch aus Mecklenburg-Vorpommern verlieren. Denn auch dort wurde die landesweite Aufstallpflicht nach einem Ausbruch im November bereits Ende Dezember aufgehoben – obwohl es im Januar noch neue Ausbrüche im Zoo Rostock und kleinen Privathaltungen in Anklam gab. Dort wurde heute (16.2.2015) der Sperrbezirk aufgehoben.

Geflügelpest in Niedersachsen erloschen

Nach zwei Ausbrüchen der hochpathogenen Form der Vogelgrippe H5N8 in Nutztierbeständen in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland gilt die Geflügelpest seit Anfang Februar offiziell als erloschen. Auch der Ende 2014 ausgerufene Tierseuchen-Krisenfall ist vom Landwirtschaftsministerium offiziell beendet worden. Zudem wurde trotz intensiven Wildvogelmonitorings in Niedersachsen lediglich bei einer Möwe im Landkreis Aurich das Virus festgestellt. Bestände mit Freilandgeflügel sind bisher nicht von der Geflügelpest betroffen.

USA: Weitere „Hinterhofhaltung“ infiziert

Dagegen meldet die USA für den Bundesstaat Oregon einen erneuten Ausbruch (13.2.2015) hochpathogener Geflügelpest. Betroffen ist wieder ein sogannter „backyard flock“ mit etwa 90 Stück Geflügel (Hühner/Puten/Enten), diesmal in Tumalo (Deschutes County/Oregon). Die Behörden betonen, dass auch diese Tiere – trotz Aufforderung zur Risikominimierung – Zugang zu einigen Teichen hatten, an denen auch Zugvögel rasten. Den ersten „Hinterhof“-Fall in Oregon meldet im Dezember das Douglas-County. In den USA gibt es keine Aufstallpflicht.

 

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