Eine Ente in einer zweiten Kleinstgeflügelhaltung in Anklam ist mit dem hoch pathogenen Geflügelpestvirus H5N8 infiziert. Der Betrieb hält neben dieser Ente noch 35 Hühner und war im Zuge des Monitorings untersucht worden. Inzwischen wurden alle Tiere getötet.
Der neue Ausbruchsort liegt rund 1.400 Meter von der privaten Geflügelhaltung entfernt, in der am 21. Januar H5N8 nachgewiesen wurde. Aufgrund dieses ersten Ausbruchs hatten die Behörden 202 Proben aus der Region Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) labortechnisch auf Geflügelpest untersucht. Neben dem Ursprungsbetrieb und dem neuen Fall gab es keine weiteren Positiv-Befunde.
Mit dem Nachweis wird das bereits am 21. Januar eingerichtete Sperrgebiet (siehe Karte unten / rot) beziehungsweise das Beobachtungsgebiet (blau) entsprechend erweitert. Das bedeutet unter anderem: In diesem Gebiet muss Nutzgeflügel aufgestallt werden und Geflügel/Geflügelprodukte dürfen nicht in den Warenverkehr gebracht werden. Auch Geflügelausstellungen sind untersagt.