(jh) – Erneut ist das hoch pathogene Vogelgrippevirus H5N8 amtlich bestätigt (21.1.2015): Aufgefallen waren vier tote Hühner in einer Kleinstgeflügelhaltung eines privaten Halters in Anklam im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die übrigen Tiere – 2 Gänse, 27 Enten und 21 Hühner – in dem Tiergehege im Anklamer Stadtpark wurden getötet. Im eingerichteten Beobachtungsgebiet liegen 1.066 Tierhaltungen mit 54.000 Stück Geflügel. (veröffentlicht: 21.1.2015 / 10:16 – update: 22.1.2015 / 22:50)
Erste Untersuchungen haben inzwischen (22.1.2015) fünf weitere H5N8-Infektionen bei Hühnern bestätigt.„Wir haben damit wieder einen Nachweis, dass das Virus in der Umwelt ist und ihm die Haltungsweise und die Größe eines Bestandes schlichtweg egal ist,“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Erst war es eine große Putenhaltung, dann ein Wildvogel, dann der Zoo Rostock und nun ein kleiner Bestand.“ Das Geflügel in Anklam hatte durchgängig Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln, weshalb dieser Eintragsweg als wahrscheinlich gelte. Die Untersuchungen liefen aber in alle Richtung, betonte der Minister.
Sperrgebiet betrifft 1.066 Tierhaltungen
Die Behörden haben rund um den neuen Ausbruchsort Anklam einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern Radius eingerichtet. In diesen Gebieten gilt ab sofort ein Aufstallungsgebot und es ist untersagt, tierische Geflügelprodukte in den Verkehr zu bringen. Im 3km-Radius sind 159 Haltungen mit ca. 3.200 Tieren, im 10km-Radius 907 Haltungen mit insgesamt ca. 51.000 Tieren registriert.
Unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten
Das Ministerium bittet, unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren sollten in einer Geflügelhaltung Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen haben. Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren. Das Aufstallgebot in den Risikogebieten gilt aufgrund des neuen Fundes weiterhin. Karten und Gemeindelisten sind auf der Homepage des Ministeriums verfügbar.
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