In Österreich läuft seit einigen Wochen die TBC-Untersuchung aller Rinder, die den Sommer auf einer Alpe verbracht haben. Mittlerweile gab es die ersten drei Verdachtsfälle – in Klostertal und Montafon. Dieses Gebiet grenzt nach Süden an den deutschen TBC-Hotspot, den Landkreis Oberallgäu. Einer der betroffenen und gesperrten Betrieb wurde nach einem weiteren, negativen Test inzwischen wieder freigegeben. (erstellt: 16.12.2014 / aktualisiert: 19.12.2014 – 14:15)
Bevor die großangelegte Untersuchung von rund 55.000 Rindern auf Tuberkulose beginnen konnte, hat Österreich seine Tuberkulose-Verordnung entsprechend angepasst. Seit dem 7.11.2014 kann das Bundesministerium für Gesundheit auf Grund der epidemiologischen Situation ein Gebiet durch Kundmachung im den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ für einen bestimmten Zeitraum zum „TBC-Sonderuntersuchungsgebiet“ machen. In diesem Gebiet müssen alle Rinderbestände innerhalb eines festgelegten Zeitraums ihre Tiere ab einem Alter von sechs Monaten auf Tuberkulose untersuchen lassen. Damit hat Österreich die rechtlichen Voraussetzungen für die Untersuchungsaktion der Almrückkehrer geschaffen. Es besteht der Verdacht, dass diese sich bei Rotwild mit dem Erreger M. caprae angesteckt haben könnten.
18.000 Tiere untersucht – ein Verdachtsfall nach Tuberkulin-Test in PCR nicht bestätigt
Rund 18.000 der dafür vorgesehenen 55.000 Tiere sind bereits untersucht. Dabei sind vier auffällige Tiere in drei Betrieben gefunden und getötet worden. Diese Betriebe bleiben solange gesperrt, bis das Ergebnis der Zellkultur vorliegt. Zur zwischenzeitlichen Abklärung benutzen die Kollegen zwar eine PCR, aber alle verdächtigen Tiere müssen getötet werden. In einem Fall konnte nach Vorliegen des Schnelltest-Ergebnisses der die vorläufige Sperre des Betriebes aufgehoben werden (18.12.2014). Die anderen beiden Betriebe bleiben gesperrt, bis das Nationale Referenzlabor Zellkulturen ausgewertet hat, die anhand der Ziehl-Neelsen-Färbung eine genaue Identifizierung des Erregers möglich machen. Das wird etwa zwei Monate dauern.
Sperrfrist bis zum Ergebnis der Zellkultur
Gesperrte Betriebe dürfen mindestens acht Wochen keine Tiere ein- und verkaufen. Die Milch der gesperrten Betriebe darf entsprechend EG 863/2004 Anhang 3 verwendet werden, wenn sie erhitzt wurde. Zusätzlich erlaubt der Gesetzgeber in der neuen Verordnung, dass die Milch ohne vorherige Bearbeitung kompostiert oder in Biogas umgewandelt werden darf, wenn kein Hinweis auf eine offene TBC vorliegt.
Nachkontrollen frühestens nach 60 Tagen
Eine Nachkontrolle aller Rinder (Kontakttiere) in einem betroffenen Bestand darf frühestens 60 Tage nach dem letztmöglichen Kontakt mit einem erkrankten Tier erfolgen. Damit sind die Sperrfristen in Österreich deutlich länger als zuletzt in Deutschland. Hier können die Tiere nach einer betriebsbezogenen Einzelfallentscheidung nach 42 Tagen in isolierter Aufstallung nachgetestet werden.
Die Tuberkulinisierung aller 55.000 Tiere wird vermutlich bis zum kommenden Mai dauern.
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