Keine sterile Kanüle für Rinder TBC-Test nötig

TBC-Kanülen und Syntena-SpritzeTBC-Kanülen und Syntena-Spritze (©WiSiTia/aw)

Über die unverständliche Vorschrift, beim Intrakutan-Test für jedes Tier eine neue sterile Kanüle nehmen zu müssen, hatte wir-sind-tierarzt.de berichtet. Inzwischen hat die EU den Verordnungstext korrigiert. „Sterile Kanülen“ sind nicht mehr nötig.

Geänderter Text der EU-Verordnung zum TBC-Test bei Rindern.

Geänderter Text der EU-Verordnung zum TBC-Test bei Rindern.

Das kleine Wörtchen „kann“ macht den Unterschied (siehe Foto). Die EU korrigierte den nicht korrekt übersetzten deutschen Text. Die Richtlinie 64/432/EWG Anhang B (1226/2002) schreibt durch das eingefügte „kann“ eine sterile Kanüle jetzt nicht mehr zwingend vor. Entsprechend dürfen Tierärzte bei den behördlich angeordneten TBC-Tests für Rinderbestände im Allgäu – wie seit Jahrzehnten üblich – pro epidemiologischer Einheit eine Kanüle verwenden.

Kanülenwechsel auf Wunsch

Allerdings hat das zuständige Landratsamt deutlich gemacht, dass, wenn Betroffene auf einem Kanülenwechsel bestehen, sie diesen auch weiterhin bekommen. Aber es gilt, dass kein Infektionsrisiko besteht: „Die Kanüle dringt nicht in Blutgefäße ein, sondern nur in die Hautzwischenschicht. Sollte versehentlich ein Blutgefäß verletzt werden, sieht man das daran, dass ein Tropfen Blut aus der Injektionsstelle austritt. Dann wird die Kanüle gewechselt. Immer schon,“ sagte der Pressesprecher des Landratsamtes Oberallgäu, Andreas Kaenders. 

Urteil fehlt jetzt die Grundlage

Ausgelöst hatte den Kanülenstreit ein Landwirt aus der Gruppe der Testverweigerer. Er klagte erfolgreich vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht* gegen die Tuberkulinisierung seiner Tiere –  unter anderem weil nicht für jedes Tier eine sterile Kanülen verwendet werde. Das Gericht hatte aus dem ursprünglichen Wortlaut der EU-Richtlinie abgeleitet, dass dies zwingend erforderlich sei. Mit einer Desinfektion/einem Kanülenwechsel hätten sich die Tests um rd. zwei Euro pro Tier verteuert.

Testgegner lenken ein

Nach der Neuformulierung haben inzwischen alle Test-Gegner eingelenkt, da die Gerichte ihnen ansonsten 10.000.- Euro Zwangsgeld angedroht hatten. Sie protestieren aber weiter über die Medien gegen die Tests und finden dabei immer wieder Journalisten, die die fachlichen Zusammenhänge nicht begreifen, bzw. die „Argumente“ der Gegner ungeprüft wiedergeben. So wird der Hauttest auch als „Impfung“ bezeichnet und darauf aufbauend argumentiert: Durch die Tuberkulinisierung würden Rinder Antikörper bilden, diese auf Nachkommen weitergeben, die dann wiederum positiv getestet würden.

*Bayr. VGH, Beschluss vom 3.7.2014 – Az. 20 CS 14.1031

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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