„Antibiotikaminimierung im Nutztierbereich“

khgc

„Nutztierärzte behandeln in der Mehrzahl Erkrankungen, die durch Fehler bei Haltung, Fütterung und Betreuung der Tiere entstehen“, schreibt die GGTM. Doch Tierärzte seien Teil des ökonomisch geprägten Landwirtschafts-Systems, „in dem in den letzten Jahrzehnten zunehmend industrialisierte Tierhaltungen entstanden sind“. 

Ein Positionspapier der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin (GGTM)

Diese Erkrankungen sind Indikatoren für eine überforderte Anpassungsfähigkeit der Tiere, die den an sie gestellten Leistungsanforderungen nicht mehr gewachsen sind. Der verstärkte Einsatz von Antibiotika erweist sich als untaugliches Korrektiv, um die Defizite der Tierhaltungssysteme zu kaschieren. Somit ist die Entwicklung von multiresistenten Bakterien bei Nutztieren sichtbares Symptom eines fehlgeleiteten Agrarsystems.

Der Begriff Bestandsbetreuung wird von einigen überregional tätigen Tierarztpraxen als Legitimation missbraucht, um in großem Stil Antibiotika, Hormone und andere Arzneimittel zu vertreiben. 5% der Nutztierpraxen sind für geschätzte 80% der in der Nutztierhaltung verbrauchten Antibiotikamengen verantwortlich. Die GGTM ist sehr besorgt, dass im Zuge des Strukturwandels unrentabel gewordene lokal arbeitende Nutztierpraxen schließen. Die Behandlung von Einzeltieren und Notfällen ist regional z.T. heute schon nicht mehr gewährleistet.

Der Leiter des AK Nutztier der GGTM, Dr. Andreas Striezel, geht davon aus, dass sich durch

Dr. Andreas Striezel

Dr. Andreas Striezel (Foto: privat)

die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes die grundlegende Problematik des großflächigen Vertriebs von Arzneimitteln, insbesondere von Antibiotika, kaum ändern wird. Daher darf es keine wirtschaftlichen Anreize für einen hohen Medikamenteneinsatz in der Nutztierpraxis geben. Rabatte sind abzuschaffen und durch Festpreise zu ersetzen. Tierarzneimittel, insbesondere Antibiotika, dürfen kein Wirtschaftsgut wie jedes andere sein. Sie stehen im öffentlichen Interesse, denn der Einsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren hat Einfluss auf die menschliche Gesundheit.

Eine Festpreisregelung allein reicht nicht aus, um die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die GGTM schlägt daher die Einrichtung einer Clearingstelle vor, über die die Bestellung und Zahlungsabwicklung kritischer Medikamente (wie z. B. Antibiotika) erfolgen kann, um die Warenströme gezielt kontrollieren zu können. Nicht nur Sonderangebote für Tierarzneimittel würden so der Vergangenheit angehören. „Dann sichert die fachliche Kompetenz wieder das Einkommen der Tierärzte und nicht der Arzneimittelverkauf“, betont Dr. Striezel.

Die GGTM will gerade durch diese Neuordnung des Tierarzneimittelverkehrs die Möglichkeit erhalten, dass Tierärzte weiterhin Medikamente an ihre Patienten abgeben können (Dispensierrecht). Besonders im Bereich der Naturheilverfahren müssen die individuelle Behandlung und die Herstellung von Homöopathika und Phytotherapeutika durch Tierärzte für Einzelfälle erhalten bleiben. Diese Therapieverfahren sind in Biobetrieben primär für die Behandlung von Tieren einzusetzen. Der Sachverstand der Tierärzte und die bestehenden Kontrollmöglichkeiten bieten zudem eine deutlich sicherere Versorgung der Nutztiere als der Vertrieb über Apotheken.

In der GGTM wurden Konzepte für die Begleitung von Nutztierbeständen mit Arzneimitteln der „besonderen Therapierichtungen“ (Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophika) entwickelt, die eine nachhaltige Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ermöglichen und die Tiergesundheit verbessern. Die GGTM setzt sich daher dafür ein, dass Verfahren der Regulationsmedizin an tiermedizinischen Universitäten gelehrt und erforscht werden.

Anm. d. Red.: Debatten-Beiträge, Positionspapiere und Presseerklärungen geben nicht die Meinung der Redaktion wieder sondern die Position der jeweiligen Autoren!

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