Staatliches Antibiotikamonitoring: Tierärzte können noch wenige Tage „mitreden“

Ein halbjährlicher Therapiehäufigkeitsindex (hier: Masthühner) ist das Ergebnis des staatlichen Antibiotikamonitorings. Ob das Monitoring das Ziel – eine Resistenzminderung – erreicht, wird jetzt überprüft. (Daten: BVL / Grafik: © WiSiTiA/jh)

Wirkt es oder wirkt es nicht? Das in der 16. AMG-Novelle verankerte staatliche Antibiotikamonitoring muss bis 2019 überprüft werden. So steht es im Gesetz. Ihre Meinung zu Stärken und Schwächen des Monitorings können Tierärzte über eine Umfrage in den Bericht einbringen – die Frist dazu endet am 26. August.

(red) – Seit dem 1. April 2014 gilt, so schreibt es die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) vor, eine Meldepflicht für jeden Einsatz von Antibiotika bei Masttieren. Über die Zahlen zum Antibiotikaeinsatz (hier) und auch die Kritik der Tierärzte am Gesetz  (hier) hat wir-sind-tierarzt regelmäßig berichtet.
Das Gesetz schreibt aber auch vor, dass die Wirkung des Antibiotikamonitorings evaluiert und dem Bundestag darüber ein Bericht vorgelegt werden muss.

Einen Bericht über die Evaluierungspläne und weitere Hintergründe dazu lesen Sie hier

Umfrage via HI-Tier- oder QS-Datenbank

In den Evaluationsbericht sollen dabei auch die Erfahrungen der „Rechtsunterworfenen“ – also der Nutztierhalter und Tierärzte – einfließen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Schweizer Firma SAFOSO beauftragt, diesen Bericht zu erstellen.
Das Unternehmen bittet Tierärzte, die in ihrer täglichen Arbeit von den Regelungen betroffen sind, daher darum, ihre Erfahrungen und Meinungen über eine Umfrage einzubringen.
So soll ein präzises Bild von Nutzen und Herausforderungen der Regelungen in der Praxis entstehen.

  • Die bundesweite Umfrage läuft noch bis 26.08.2018.
  • Die Teilnahme ist anonym.
  • Die Umfrage ist mit einem Link im Bereich Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank der HI-Tier integriert (Zugang erforderlich)
  • oder auch nach dem LogIn in die QS-Antibiotikadatenbank zu erreichen.
  • Wichtiger Hinweis: Aus Praxen mit mehreren Tierärztinnen und Tierärzten kann sich über den QS / HI-Tier Zugang der Praxis jede/r Einzelne beteiligen.

Bis die Ergebnisse aus dem Bericht dann umgesetzt werden, wird es aber noch einige Jahre dauern:

Der „Zeithorizont“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums für Änderungen am AMG liegt im Jahr 2022. (Inhalte: © BMEL / Anordnung WiSiTiA)

Quelle: SAFOSO AG

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