Kein Exoten-Verbot nötig: Hunde sind gefährlicher

Ein Verbot exotischer Tiere schadet nur, weil es Halter kriminalisiert und davon abhält, zum Tierarzt zu gehen, sagt die LTK-Baden-Württemberg. (Foto: © pixabay)

Ein Verbot der Haltung sogenannter exotischer, beziehungsweise gefährlicher Tiere sei populistisch. Stattdessen fordert die Landestierärztekammer Baden-Württemberg einen Sachkundenachweis für Halter: „Das ist die einzige Möglichkeit, Tierschutz zu gewährleisten.“

(jh/PM) – „Wir sprechen uns gegen jegliche Einschränkung oder Verbote der Haltung sogenannter Exoten sowie gegen Positiv- wie auch Negativlisten aus. Der verpflichtende Sachkundenachweis ist die einzige Möglichkeit, bei jeglicher Tierhaltung – welcher Tiere auch immer – den Tierschutz zu gewährleisten.“ Dr. Thomas Steidl, Präsident der Landestierärztekammer Baden-Württemberg, bezog auf einer Anhörung des Landes zur Verbotsfrage klar Position: Man hoffe, dass sich in der Diskussion der Sachverstand der Tierärzteschaft gegenüber populistischen Argumenten durchsetzen werde. In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens (Autofahren, Fischen, Waffenbesitz, etc.) seien solche Sachkundenachweise selbstverständlich.

Kriminalisierung schadet den Tieren

Auch andere Tierärzte und tierärztliche Verbände unterstützten die Forderung nach Sachkunde statt Verbot. Ein Verbot würde Halter kriminalisieren und davon abhalten mit erkrankten Tieren zum Tierarzt zu gehen, berichtete Dr. Tobias Knauf-Witzens, Zootierarzt der Stuttgarter Wilhelma, mit Blick auf Erfahrungen aus Norwegen. „Einzig und allein die betroffenen Tiere, die man ja eigentlich schützen will, würden darunter leiden“, ergänzte Dr. Markus Baur von der Reptilienauffangstation in München.

Exoten weniger gefährlich als Hunde

Es sei unklar, was die Politik erreichen wolle, wenn sie in Deutschland ein Haltungsverbot für sogenannte exotische Tiere fordere, meint Dr. Heike Roloff als Vertreterin des Landesverbandes  der im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierärzte (LbT): „Durch Tiergifte kommt es in Deutschland durchschnittlich alle sechs Jahre zu einem Todesfall. Hingegen gibt es jährlich drei Tote durch Hunde und circa 15 durch Reitunfälle.“ Gebissen würden übrigens fast ausschließlich die Schlangenhalter selbst.
Die Überprüfung der Sachkunde sei deshalb die einzige Möglichkeit, den Tierschutz bei der Haltung sogenannter Exoten nachhaltig zu gewährleisten, und die Gefahr für Dritte durch potentiell gefährliche Tiere – welcher Art auch immer – zu minimieren“, sagt auch Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg: „Wir würden uns diesen Sachkundenachweis auch für die Haltung von Hunden wünschen.“

Sachkunden-Ampel einziger Ansatz für Verbesserung

Auch andere Verbände sehen in der Sachkunde den einzigen Ansatz für Verbesserungen. „Der BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier-und Artenschutz) hat sowohl in Baden-Württemberg als auch länderübergreifend große Erfahrung mit der Überprüfung von Sachkunde für die Haltung von Tieren“, unterstreicht dessen Präsidentin, Dr. Gisela von Hegel: „Vorstellbar wäre ein Sachkundenachweis in Form eines Ampelsystems.“ Bedenken zur praktischen Durchführbarkeit dürften die Idee nicht ausbremsen, bevor man sich überhaupt ernsthaft mit ihr auseinandergesetzt habe.

Pflicht: Tierarzt auf Tierbörsen

Auch die Problematik der Tierbörsen kam zur Sprache. Als Vorschlag zur Verbesserung der Situation bei diesen Veranstaltungen schlug Prof. Thomas Richter von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) vor, Veranstalter dieser Börsen zu verpflichten, für die Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Tierarztes zu sorgen. Dies sei bei Pferdesportveranstaltungen schon seit langem Usus; seit Neuestem sei der Veranstalter sogar verpflichtet, den beauftragten Tierarzt bereits bei der Anmeldung des Turnieres zu benennen.

Bei der Anhörung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu einem Verbot sogenannter Exoten nutzten 15 Verbände und Organisationen die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Quelle:
Pressemeldung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg (PDF-Download)

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