Bundesrat stimmt GOT-Erhöhung zu

Nach neun Jahren erstmals eine GOT-Anpassung: Plus zwölf Prozent – doch die Tierärzte sind unzufrieden. (Foto: © BTK/Pfister)

Erstmals nach neun Jahren werden die Gebühren für Tierärzte pauschal um zwölf Prozent angehoben. Außerdem gibt es einen 30-Prozent-Aufschlag für die Beratung von Nutztierhaltern, die sogenannte Bestandsbetreuung. 23 Tage nachdem das Bundeskabinett die Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen hatte, hat am 7. Juli auch der Bundesrat zugestimmt. Sie kann nun in Kraft treten. Die Tierarztverbände sind dennoch enttäuscht.

Hinweis: Die GOT-Erhöhug ist zum 27.7.2017 in Kraft getreten – einen Übersichtsartikel mit Link zur neuen GOT/neuen Preisen finden Sie hier

(jh) – Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes festgesetzt (GOT). Mit der Bundesratszustimmung kann die neue GOT nun in Kraft treten – voraussichtlich ab August.
Die Tierarztverbände hatten den Verordnungsentwurf scharf kritisiert, weil er über neun Jahre nicht mal die Inflation ausgleiche. Sind Tierärzte raffgierig, weil sie trotz der vermeintliche hohen Prozentzahlen, die in der Summe fast 100 Millionen pro Jahr ausmachen, unzufrieden sind? Diese „Raffgier“ hat wir-sind-tierarzt.de hier kommentiert

Hier können sie die Positionspapiere mit den Stellungnahmen von bpt und Bundestierärztekammer (BTK) als PDF-Dokument herunterladen.

Bundestierärztekammer enttäuscht

Zum aktuellen Bundesratsbeschluss schreibt die Bundestierärztekammer (BTK):

Man begrüße, dass der Gesetzgeber endlich seiner Verpflichtung nachgekommen sei, die Gebühren anzupassen, dennoch sitze die Enttäuschung über die Höhe bei der Tierärzteschaft tief, kommentierte der Präsident der Bundestierärztekammer, Dr. Uwe Tiedemann.
Es wirke zynisch, dass das Ministerium einerseits die Tierarztforderung nach einer 20-prozentigen GOT-Anhebung als berechtigt ansehe, andererseits aber diese Erhöhung als für Tierhalter unzumutbar betrachtet, da eine zu hohe Anpassung der GOT angeblich die Hemmschwelle erhöhen könnte, für Tiere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Tiedemann: „Tierschutz ist als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es gibt keinen Grund, Tierschutzprobleme ordnungspolitisch auf dem Rücken von uns Tierärzten auszutragen.“

Mit der GOT-Erhöhung tritt zugleich eine Sonderregelung für Tierschutzvereine in Kraft: Für Katzenkastrationsaktionen darf der GOT-Einfachsatz unterschritten werden – Details dazu finden Sie hier

Nicht mal ein Inflationsausgleich

„Vor dem Hintergrund der Inflationsanpassung und der steigenden Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Dokumentationen haben wir bereits 2012 eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 Prozent gefordert. Die zugestandenen 12 Prozent entsprechen nicht einmal dem Inflationsausgleich. Im Vergleichszeitraum sind dagegen die Gehälter für den öffentlichen Dienst um über 24 Prozent, also um das Doppelte, angestiegen“, moniert Dr. Tiedemann. Neben der dringend notwendigen Gebührenerhöhung sei auch die Chance einer inhaltlichen Anpassung und Neustrukturierung einschließlich einer individuellen Neubewertung jeder einzelnen Gebühr entsprechend dem Vorschlag der BTK aus dem Jahre 2012 verpasst worden.

Auch die Gebührenanpassung bei der tierärztlichen Bestandsbetreuung ist weitaus geringer ausgefallen, als von der BTK gefordert. Gerade vor dem Hintergrund der Antibiotika-Resistenzproblematik wird die Rolle des Tierarztes als Berater zu vorbeugenden Maßnahmen immer anspruchsvoller und erfordert intensive Fortbildung. Das müsse entsprechend honoriert werden.

Nicht wieder neun Jahre warten

Für die Zukunft betonte Tiedemann: „Wir fordern eine laufende Anpassung der Gebührensätze an die Teuerungsrate, denn nur so können praktizierende Tierärzte eine Praxis betreiben, die den Qualitätsansprüchen der Tierhalter genügt und einen hohen medizinischen Standard gewährleistet.“

Hintergrund Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Verordnung des Bundes, die für Transparenz sorgen und Tierhalter vor Übervorteilung schützen soll. Gleichzeitig soll sie aber auch eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen, damit diese dem Qualitätsanspruch der Tierhalter zum Beispiel durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Quelle:
Pressemeldung der Bundestierärztekammer (7.7.2017)
Verordnung und Beschlussempfehlung + neue GOT im Volltext (51 Seiten) – PDF-Download

 

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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