Verbrauchertäuschung: „Kunstpelz“ ist zu oft echt

Strickjacke mit echtem Marderfellkragen – auf dem Etikett ist das nicht genannt. (Foto: © Deutscher Tierschutzbund)

Pelzbesatz am Jackenkragen, Bommel auf der Mütze – beides ist allzu oft noch aus Echtpelz. Nur steht das bei mehr als der Hälfte der Produkte nicht auf dem Etikett. Das haben Tierschützer bei Testeinkäufen festgestellt und sehen darin eine Verbrauchertäuschung.

(PM/jh) – Der Deutsche Tierschutzbund und VIER PFOTEN haben im Oktober und November 2016 gemeinsam 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte mit einem Pelzbesatz stammen aus Boutiquen und von Straßenständen, aus Modeketten und Kaufhäusern sowie von Luxuslabeln und bewegen sich in einem preislichen Rahmen von 8.- bis 1.195.- Euro. Bei über der Hälfte war auf dem Etikett nicht gekennzeichnet, dass der Pelzanteil echt war. Er stammte von Kaninchen oder Marderhunden.

Das Marderfell an der Kapuze kann der Kunde auf dem Etikett nicht erkennen. (Foto: © Vier Pfoten)

Das Marderhundefell an der Kapuze kann der Kunde auf dem Etikett nicht erkennen. (Foto: © Vier Pfoten)

Verwirrende EU-Kennzeichnungsregeln

Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden. Doch was bedeutet das überhaupt?
In der Praxis wüssten die Verbraucher nicht, ob es sich bei den ‚Teilen tierischen Ursprungs‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um eine Echtpelzverzierung der Kapuze handelt. „Das ist unmöglich zu identifizieren“, kritisiert Denise Schmidt von VIER PFOTEN.
Echtpelz ist laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung ein solcher „nichttextiler“ Bestandteil. Doch dessen prozentualer Anteil am Produkt muss dann nicht im Etikett eines Kleidungsstückes aufgelistet werden, wenn er weniger als 20 Prozent des Gewichtes ausmacht.
So kann es sein, dass bei vielen gekauften Kleidungsstücken mit Echtpelz-Besatz lediglich 100% Acryl, Polyester oder ähnliches auf dem Etikett zu lesen ist; eventuell noch die Formulierung „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“. Der normale Käufer aber dürfte, wenn nur Acryl oder Polyester liest, auch den Pelzbesatz für Kunstpelz halten – und nicht für Kaninchenfell. Das sei irreführend.

Notfals anzünden – nur nicht im Laden. Wie man Kunstpelz von echtem Pelz unterscheidet. (Grafik: ©WiSo/ZDF)

Notfals anzünden – nur nicht im Laden. Wie man Kunstpelz von echtem Pelz unterscheidet. (Grafik: ©WiSo/ZDF)

Pelz als solchen benennen

Die Tierschützer fordern deshalb von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen. Wenn Pelz oder Leder verarbeitet wird, sollte nach Vorbild der Schweiz auf dem Etikett die Tierart mit korrektem Artnamen, das Herkunftsland und die Art der Pelzgewinnung klar benannt werden.

Je billiger, desto schlechter die Kennzeichnung

Insgesamt, so steht es im vollständigen Report der Tierschützer, wären 79 der begutachteten Kleidungsstücke nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, doch bei 50 Prozent fehlte der vorgeschriebene Hinweis im Etikett. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte der Hinweis sogar bei über 80 Prozent. Bei Artikeln unter 10 Euro fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung bei 100 Prozent.

Handschuhe mit Besatz aus echtem Kaninchenfell – auch dies nicht gekennzeichnet. (Foto: © Vier Pfoten)

Handschuhe mit Besatz aus echtem Kaninchenfell – auch dies nicht gekennzeichnet. (Foto: © Vier Pfoten)

Quellen:
Pressemeldung Tierschutzorganisation Vier Pfoten
Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
Vollständiger Report als PDF-Download

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