GOT-Erhöhung kommt sicher – aber wann?

Mehr Geld? (Foto: © Henrik Hofmann)

20 Prozent pauschale GOT-Erhöhung – das ist die Forderung der tierärztlichen Verbände, denn seit 2008 gab es keine Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mehr. Eine Erhöhung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt „zügig“ zugesichert, nennt aber weder Datum noch Prozentsatz. Das Frühjahr 2017 scheint dennoch realistisch.

Hinweis: Die GOT-Erhöhug ist zum 27.7.2017 in Kraft getreten – einen Übersichtsartikel mit Link zur neuen GOT/neuen Preisen finden Sie hier

(jh) – Kaum ein Treffen von Tierärzten und Ministeriumsvertretern, ohne dass die aus Tierärztesicht dringend nötige Erhöhung der Gebührenordnung angesprochen wurde: 20 Prozent müssten es sein, lautet die Forderung. Das hatte zuletzt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder bei einem Spitzengespräch mit dem neuen Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium wiederholt. Dr. Hermann Onno-Aeikens sicherte eine „zügige“ GOT-Anpassung zu.
Die letzte GOT-Erhöhung gab es vor acht Jahren (2008): Zwölf Prozent waren es damals – bei geforderten 28 Prozent.

Kein Störfeuer mehr aus Brüssel

Politische Hürden müsste eine solche GOT-Erhöhung nicht mehr nehmen. Selbst aus der EU kommt inzwischen weniger Gegenwind.
Bislang fürchteten Ministerium und auch Tierärzte, die GOT komplett zu verlieren, wenn eine Erhöhungsdebatte bis nach Brüssel gedrungen wäre. Dort geht man zugunsten eines freien Wettbewerbes gegen alle Regeln vor, die „Mindestpreise“ festsetzen. So hatte die EU-Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutschen Gebührenordnungen von Architekten und Steuerberatern und auch die Gebührenordnung der Tierärzte in Österreich eingeleitet. Allerdings hat der größte Verfechter solcher Deregulierung – Großbritannien – durch den Brexit erheblich weniger Einfluß und auch weniger Interesse an den Themen.
Das Verfahren gegen die Gebührenordnung der Steuerberater werde eingestellt, hat die EU jetzt mitgeteilt.

Bauern und Tierschützer reden bei Tierarzthonorar mit

Einfluss auf die Höhe der Prozentzahl haben noch Bauernverbände und Tierschützer. Da die Gebührenordnung ein Gesetz ist, werden immer auch „betroffene“ Verbände angehört.
Der Deutsche Tierschutzbund hatte zuletzt durchblicken lassen, dass man einer (höheren) Prozentzahl gerne zustimmen werde, wenn es – vom GOT-Mindestsatz abweichende – Abrechnungsmöglichkeiten für die Behandlung von Tieren im Tierheim gebe (Stichwort: Katzenkastration). Die Landwirtschaft wiederum klagt über enormen Kostendruck (Stichwort u.a. Milchpreiskrise), erkennt aber die Notwendigkeit tierärztlicher Bestandsbetreuung an. Aber auch hier wird um jedes Prozent gerungen.

wir-sind-tierarzt-Prognose: Erhöhung im Frühjahr 2017

Die geforderten 20 Prozent GOT-Erhöhung sind deshalb kaum durchzusetzen. Aber schon 2008 gab es zwölf Prozent mehr. Und das dürfte – und sollte – in etwa auch die Größenordnung für die kommende GOT-Erhöhung sein. Die könnte im Frühjahr 2017 erfolgen.
Deutlich höher wird der Aufschlag für die tierärztliche Bestandsbetreuung ausfallen. Diese Bestandsbetreuung ist politisch gewollt (Stichwort: Antibiotikaresistenzen) und deshalb als Ziel zum Beispiel in der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie (DART 2020) oder im inzwischen angenommenen Bundestagsantrag der Koalitionsparteien zur Antibiotikaminimierung festgeschrieben.
An dänische Stundensätze um 200.- Euro für die Bestandsbetreuung Schwein wird aber auch der neue Satz nicht heranreichen.

Österreich: Einstiegsstundensatz 121.- Euro

Die Österreichische Tierärztekammer hat im November neue Stundensatzempfehlungen für Tierärzte veröffentlicht – beginnend bei 121 Euro bis zu 181,50 plus noch weiter möglichen Aufschlägen. Zuvor gab es auch bei unseren Nachbarn eine Honorarordnung – gegen die aber die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren vorgegangen war. Österreich hat im Sommer 2016 sein Tierärztegesetz geändert. Jetzt obliegt es der Tierärztkammer nur noch, „Richtsätze für tierärztliche Honorare festzulegen.“ Das bedeutet aber auch: Die Kammer kann künftig ihren Mitgliedern nicht mehr unmittelbar Mindesttarife vorschreiben.

GOT als „Richtwert“

„Wenn wir die GOT schon verlieren, dann bitte auf einem höheren Niveau.“ Das hatte auch bpt-Präsident Siegfried Moder schon zu Jahresbeginn 2016 gesagt. Auch wenn die Abschaffung aktuell wieder weniger wahrscheinlich ist:
Praxisberater empfehlen ohnehin, die Positionen der GOT nur als Orientierung (und verpflichtende Untergrenze) zu nehmen. Erfolgreiche Praxen kalkulieren auf Basis ihrer Kostenstruktur praxisindividuelle Stundensätze und bilden diese dann über die GOT und die möglichen Erhöhungsfaktoren (1,1 bis 3-fach-Satz) ab. So haben sie auch seit 2008 die Inflation über eine regelmässige Anpassung des Faktors ausgeglichen.

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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