„Vernachlässigbares BSE-Risiko“ in Deutschland – neue Regeln

BSE-Testpflicht ist seit letztem Jahr aufgehoben. Doch "Sicherheitsmaßnahmen" gelten auch weiterhin - selbst bei Fleisch aus Mitgliedsstaaten mit "vernachlässigterem Risiko". (Bild: wisitia/hh)BSE-Testpflicht ist seit letztem Jahr aufgehoben. Doch "Sicherheitsmaßnahmen" gelten auch weiterhin - selbst bei Fleisch aus Mitgliedsstaaten mit "vernachlässigterem Risiko". (Bild: wisitia/hh)

Deutschland ist jetzt als Land mit „vernachlässigbarem Risiko“ für BSE anerkannt. Für die Fleischbeschau hat das Konsequenzen.

(hh) – Deutschland gehört seit Juli/August 2016 zu den „Ländern mit vernachlässigbarem BSE-Risiko“. Dies hat auch Auswirkungen auf die Einstufung des spezifizierten Risikomaterials. Dazu zählen bei Rindern aus Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE- Risiko nur der Schädel ohne Unterkiefer, einschließlich Gehirn und Augen. Auch das Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern gilt weiter als Risikomaterial. Dagegen zählen Tonsillen von Rindern, die aus Mitgliedstaaten mit vernachlässigbarem BSE-Risiko stammen, nun nicht mehr dazu.

Kennzeichnung von blau zu rot

Quelle: Merkblatt Regierungspräsidium Darmstadt

Quelle: Merkblatt Regierungspräsidium Darmstadt

Auch zählt künftig die Wirbelsäule nur bei einer Minderheit der Rinder in der Union zu den spezifizierten Risikomaterialien. Damit ändert sich die gegenwärtige Kennzeichnungspraxis.
Bisher war auf dem Etikett der Schlachtkörper oder Schlachtkörperteile von Rindern, die Wirbelsäule enthalten und bei denen, deren Entfernung nicht erforderlich ist, ein blauer Streifen anzubringen.
Ab dem 1. Juli 2017 ist ein roter Streifen bei den Schlachtkörpern anzubringen, die Wirbelsäule enthalten, die zu entfernen ist. Der rote Streifen kommt in bei in Deutschland geschlachteten Rindern aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung.

„Rückenmarkszerstörer“ weiterhin verboten

Die Zerstörung von zentralem Gewebe durch Einführung eines Stahlstabes in die Schädelhöhle beziehungsweise durch Gasinjektion gilt auch weiterhin als verboten – selbst wenn alle Mitgliedsstaaten den Status „vernachlässigbares Risiko“ erreicht haben.

Quelle:
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1100 der Kommission vom 5. Juli 2016

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Über den Autor

Dr. Henrik Hofmann

Dr. Henrik Hofmann (hh) betreibt seit 1995 eine eigene Tierarztpraxis in Butzbach. Er ist Fachtierarzt für Allgemeine Veterinärmedizin und hat die Zusatzbezeichnung Akupunktur. (www.tierundleben.de) Als Autor und Redakteur hat Hofmann in etlichen Zeitschriften und Zeitungen rund ums Tier geschrieben. Bei wir-sind-tierarzt.de betreut er schwerpunktmäßig Medizinthemen, den Bereich Praxismanagement und die Rubrik Mensch-Tierarzt. Außerdem steuert er die SocialMedia-Aktivitäten und leitet die Bildredaktion. Zuletzt ist sein Buch „Tieren beim Sterben helfen – Euthanasie in der Tierarztpraxis“ erschienen. Kontakt: henrik.hofmann(at)wir-sind-tierarzt.de
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