Etappensieg für den Erhalt des Dispensierrechts

Mit klar strukturierten Abläufen und Prozessen hat man die Kosten einer tierärztlichen Hausapotheke im Griff. (Foto: ©WiSiTiA/aw)

Fast moderat sind die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz zu Antibiotikafragen ausgefallen: Das Dispensierrecht ist (vorerst) aus der Schusslinie, ein grundsätzliches Verbot von Reserveantibiotika wird nicht gefordert und Antibiogrammvorschriften sollen eine Behandlung nicht verzögern.

von Jörg Held

Haben Tierarztproteste gewirkt oder setzen sich zunehmend fachliche Erkenntnisse durch? Die Antibiotika-Beschlüsse auf der Konferenz der 16 Länderagrarminister (AMK) in Göhren-Lebbin bleiben zwar kritisch – die Mehrheit stellen Grüne Politiker –, aber sie eröffnen fachlich gebotene Spielräume.

Kein Angriff auf das Dispensierrecht

Rabatte auf Antibiotikapreise verbieten oder Dispensierrecht abschaffen – diese Verquickung war der Tenor eines Beschlussantrages von vier Grünen Bundesländern. Das findet sich aber weder im Beschluss wieder, noch gab es diesmal dazu eine abweichende Protokollerklärung. Das ist insofern überraschend, als eine solche Verknüpfung von den Grünen wiederholt gefordert worden war, zuletzt noch im Januar von sieben Bundesländern.
Allerdings steht ein nahezu gleichlautender Antrag auch auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz in dieser Woche. Das Thema bleibt also (noch) auf der Agenda.

Rabatte bei Antibiotika verbieten

An ihrer Forderung nach einem Rabattverbot auf Antibiotika halten aber alle Minister fest. Sie fordern einhellig, „wirtschaftliche Anreize beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika an Betriebe mit Nutztierhaltung durch ein Verbot der Rabattierung zu beseitigen.“ Sie glauben, dass der Bund zur „Einführung von Festpreisen“ durchaus ermächtigt sei.
Zur Zeit lässt die Bundesregierung aber erst in einem Gutachten die Auswirkung eines Rabattverbotes und von Festpreisen prüfen.
Die Tierarztverbände sträuben sich nicht gegen eine Abschaffung der Rabatte (hier finden sie Stellungnahmen der Bundestierärztekammer und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte).

„Reserveantibiotika“ noch nicht definiert

Für „Reserveantibiotika“ – das sind für die Länderminister „Wirkstoffe, die ausschließlich der Behandlung des Menschen vorbehalten sein sollen“ – verlangte eine Beschlussvorlage ein „grundsätzliches Verbot“ bis hin zum „Widerruf der Zulassung“.
Doch der AMK-Beschluss lautet stattdessen, „für diese Stoffe müssten Einschränkungen bis hin zum Verbot ergriffen werden.“ Was überhaupt als „Reserveantibiotikum“ gilt, soll das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) festlegen. Der Beschluss der AMK beschreibt den Weg dahin so:

„Sie (die Länderminister – Anm.d.Red.) bitten hierzu das BMEL, im Benehmen mit allen betroffenen Bundesministerien und in enger Abstimmung mit den Verbänden und Interessenvertretungen des Gesundheitswesens auf Grund von wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Liste von sogenannten kritischen, wichtigen Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen für bestimmte Indikationen in der Humanmedizin (Reserveantibiotika) zu erstellen.“

Die Definition der „Reserveantibiotika“ ist also noch nicht abgeschlossen, die Tierärzteverbände bleiben weiter beteiligt und „wissenschaftliche Erkenntnisse“, welche Wirkstoffe/Wirkstoffgruppen für sie kritisch und wichtig sind, müsste vor allem die Humanmedizin liefern.

Vorschriften sollen Antibiotikabehandlungen nicht verzögern

Die Länder scheinen auch anzuerkennen, dass zu radikale Auflagen für Antibiotikabehandlungen bei (Nutz)Tieren eher Tierschutzprobleme auslösen können. Aktuell bereitet das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Neufassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TäHAV) vor, die dann Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz machen wird. Stichworte sind Umwidmungsverbote und Antibiogrammvorschriften (Details zum vorbereitenden „Eckpunktepapier“ hier).
Dazu bitten die Agrarminister den Bund, …

„ … vorzuschreiben, dass nach dem aktuellen Stand der Veterinärmedizinischen Wissenschaft in noch zu definierenden Fällen bei einer Behandlung mit Antibiotika in der Tierhaltung ein Antibiogramm zu erstellen ist, um die Wirksamkeit der eingesetzten Wirkstoffe zu überprüfen. Diese Vorgaben dürfen jedoch nicht zu einer Verzögerung der Behandlung kranker Tiere führen.“

Damit lässt der Beschluss „fachlich zu definierende Fälle“ für unterschiedliche Tierarten zu und erkennt auch die Realitäten bei der Behandlung von Tieren (wie auch Menschen) an: Bei einem Krankheitsausbruch kann kein Antibiogramm abgewartet werden. Eine Behandlung muss sofort beginnen, die Überprüfung der Wirksamkeit des vom (Bestands)Tierarzt nach Erfahrung gewählten Antibiotikums mit einem Antibiogramm kann nachträglich erfolgen. Das und der eventuell dann nötige Wechsel ist in großen Nutztierbeständen inzwischen weitestgehend üblich.

Zum Thema gibt es aber eine verschärfende Protokollerklärung. Die Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen (also 6 von 16 Ländern) fordern: „Die Erstellung eines Antibiogramms muss bei der Behandlung mit Antibiotika die Regel werden.“

„Tierarzneimittelanwendungskommission“ berufen

Die Definition der fachlichen Vorgaben für den Antibiotikaeinsatz soll nach dem Beschluss der Länderminister eine „Tierarzneimittelanwendungskommission“ übernehmen, die der Bund einberufen soll. Eine solche Kommission kann nach § 56a Abs. 5 AMG „in Leitlinien den Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft beschreiben, insbesondere für die Anwendung von Arzneimitteln, die antimikrobiell wirksame Stoffe enthalten“.
Fachlich umstritten ist noch, ob eine solche Kommission nun hilfreich wäre oder nicht? Ihre Vorgaben könnten, anders als etwa die bestehenden Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer, Tierärzten auch Rechtssicherheit geben. Andererseits könnte eine „Kommission“ aber auch zu „politisch“ und zu langsam agieren und zu stark in die Therapiefreiheit des Tierarztes eingreifen. Details zur Umsetzung dieses Vorschlags sind noch offen – etwa wer dort Mitglied sein soll.

Wie funktioniert eine „Agrarministerkonferenz“ (AMK)

Sitzverteilung der Parteien im Bundesrat. (© Grafik Bundesrat)

Sitzverteilung der Parteien im Bundesrat. Noch nicht berücksichtigt, weil noch nicht in neuer Form amtierend(!) sind die CDU-SPD-Grüne-Koalition in Sachsen-Anhalt – SPD-Grüne-FDP-Koalition in Rheinland-Pfalz – Grüne-CDU-Koalition in Baden-Württemberg (© Grafik Bundesrat)

  • Gesetzgeber ist in Deutschland der Bundestag. Viele Gesetze bedürfen aber einer Zustimmung durch den Bundesrat – der Vertretung der 16 Bundesländer – insbesondere, wenn die Umsetzung Länderaufgabe ist. Zur Abstimmung und Verdeutlichung der Länderpositionen gibt es entsprechende „Konferenzen“ der Länderministerien. Für Nutztierhaltung/Tiermedizin sind meist die Agrarministerien zuständig, aber auch Verbraucherschutz- oder Umweltministerien beteiligt.
  • Zweimal jährlich tagt die Länder-Agrarminister-Konferenz (AMK – Protokolle hier). Diese wiederum wird von den Staatssekretären und Behördenchefs vorbereitet: der Amtschef-Konferenz (ACK). Sie legen die Formulierungen der Beschlüsse fest.
  • Beschlüsse der AMK müssen einstimmig fallen. Deshalb resultieren aus den Treffen eher selten konkrete Vorgaben, die sich unmittelbar in Gesetzesvorhaben wiederfinden, sondern sie senden vor allem politische Signale. Dazu gehören dann auch sogenannte „Protokollerklärungen“. Darin kann durchaus auch mal eine Mehrheit der Länder festhalten, dass sie eine vom „Beschluss“ abweichende politische Position vertritt und schärfere Maßnahmen fordert. (Aktuell stellen die Grünen in acht von 16 Ländern die Agararverantwortlichen.)
  • Die als „Bitten der Länderminister an den Bund“ formulierten Beschlüsse der Agrarministerkonferenz haben natürlich dennoch eine Wirkung:
    Sie sind eine klare politische Aufforderung, sich mit den Themen zu befassen und entsprechende fachliche Entscheidungen zu treffen/vorzubereiten (siehe z.B. oben die „Liste der Reserveantibiotika“).
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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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