Bundestierärztekammer fordert: Keine Qualzucht-Tiere kaufen

"Nackkatzen" sind eine Qualzucht – Berliner Gericht entscheidet: Nachzucht verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Foto: © Peter Mollard/wikipedia)"Nackkatzen" sind eine Qualzucht – Berliner Gericht entscheidet: Nachzucht verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Foto: © Peter Mollard/wikipedia)

Bei Qualzucht-Tieren regelt die Nachfrage das Angebot, hält die Bundestierärztekammer (BTK) fest: „Deshalb helfen Verbote leider wenig. Qualzuchten können nur unterbunden werden, wenn sich Tierfreunde bewusst gegen eine Rasse entscheiden, bei der ein Gendefekt zum Schönheitsideal erhoben wurde.“

(jh/PM) – Zum Welttierschutztag (4. Oktober) betont die BTK, dass die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, die Zucht von Nacktkatzen als Qualzucht anzusehen (ausführlicher Bericht dazu hier), Signalwirkung habe und „hofft, dass nun auch im Berufungsverfahren im Sinne des Tierschutzes geurteilt wird.“

Tierhalter tragen Verantwortung für Qualzuchten

Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK)

Tierhalter sollten keine Qualzucht-Tiere kaufen, fordert Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK). (Foto. © BTK)

Doch die Verhinderung von Qualzuchten sei nicht allein Sache von Gerichten oder Amtstierärzten: „Tierfreunde mit Herz und Verstand, sollten sich keine Hunde- oder Katzenrasse mit Qualzuchtmerkmalen anschaffen,“ appelliert die BTK. Präsident Prof. Dr. Theo Mantel sagt: „Wer Hunde und Katzen wirklich liebt, sollte sich für Vertreter von Rassen entscheiden, die sich ohne Schmerzen bewegen können, die nicht mehrfach operiert werden müssen, um überhaupt problemlos atmen zu können, oder die so riesig oder schwer gezüchtet wurden, dass Gelenksprobleme vorprogrammiert sind.“

Gesundheits- und Verhaltensprobleme vorprogrammiert

Neben den Problemen, unter denen die Tiere als Folge bestimmter anatomischer Merkmale wie Kurzköpfigkeit (Brachyzephalie) zu leiden haben, seien sie oft auch noch eklatant in ihrem Verhaltensrepertoire eingeschränkt, betont die BTK:

Mit den Tasthaaren fehlt den Katzen ein wichtiges Sinnesorgan, Kommunikation über Körpersprache – so z.B. das „Großmachen“ als Imponier- und Warnverhalten durch das Sträuben des Felles – ist bei Nackthunden und -katzen nicht möglich; das ständige Röcheln und Gurgeln extrem kurzköpfiger Möpse oder Englischer Bulldoggen wird von anderen Hunden oft als Knurrlaut missverstanden; auch bestimmte körpersprachliche Signale mancher Rassen können von Artgenossen fehlgedeutet werden. Und Bewegung über lange Strecken, ein Grundbedürfnis und Wolfserbe aller Hunde, ist einigen Rassen durch zuchtbedingte Häufung von Hüftgelenksleiden, Atemprobleme oder nicht-funktionale Körperproportionen nicht mehr möglich.

Mit dem Thema Qualzucht“ beschäftigt sich auch ein Arbeitskreis auf dem 27. Deutschen Tierärztetag vom 28. bis 30. Oktober in Bamberg. Tierärzte diskutieren dann, wie sie im Sinne des Tierwohls auf Tierhalter, Züchter und Politik einwirken und aufklären können.

Quelle:
Pressemeldung der Bundestierärztekammer (1.10.205)
wir-sind-tierarzt-Bericht zur Berliner „Nacktkatzen-Entscheidung“ (24.9.2015)

Beitragsbild: „Nackkatzen“ sind eine Qualzucht – Berliner Gericht entscheidet: Nachzucht verstößt gegen das Tierschutzgesetz. (Foto: © Peter Mollard/wikipedia/common license)

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