Tierheilpraktiker wehren sich gegen „Laien“-Vorwurf

Logo der "Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände". Der Dachverband repräsentiert fünf Berufsverbände vom Tierheipraktiker bis zum Tierhomöopathen. (© KTHP)Logo der "Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände". Der Dachverband repräsentiert fünf Berufsverbände vom Tierheipraktiker bis zum Tierhomöopathen. (© KTHP)

Tierheilpraktiker wehren sich „gegen eine verallgemeinernde reißerische Darstellung … die nur darauf abzielt, einen gesamten Berufsstand zu verunglimpfen.“ Gemeint ist die Pressemitteilung der Bundestierärztekammer, die „Tierleid durch Laienbehandler“ konstatierte. Stattdessen fordert die „Kooperation Deutscher Tierheilpraktikerverbände“ (KTHP) einen „konstruktiven Dialog zwischen “ und ein „Miteinander der Angehörigen von Heilberufen“.

Die von der BTK in ihrer Pressemeldung (hier) aufgeführten Einzelbeispiele hätten „nichts mit der Arbeit eines kompetenten Therapeuten zu tun, wie wir es von unseren Mitgliedern erwarten,“ erklärte der Dachverband KTHP, der fünf Mitgliedsverbände repräsentiert (siehe unten). Man wolle sich nicht dazu hinreißen lassen „entsprechende Gegenbeispiele ins Feld zu führen“ – damit zielt der KTHP auf Diskussionsbeiträge zur BTK-Stellungnahme in Internetforen und auf Facebook ab, die auch Tierärzten anhand von Beispielen Behandlungsfehler und Fehldiagnosen vorwerfen. Stattdessen wünsche man sich „einen konstruktiven Dialog in der Angelegenheit“.

Staatliche Prüfung für Tierheilpraktiker?

So fordere der Verband seit Jahren einen an der Prüfung des Humanheilpraktikers angelehnten Sachkundenachweis für Tierheilpraktiker. Das habe der Gesetzgeber bislang verweigert. Mit einem Sachkundenachweis hätte schon längst der von der Bundestierärztekammer sogenannte „Wildwuchs“ eingedämmt werden können.
Der KTHP bedauere es sehr, dass man bislang nur auf die eigenen Verbandsrichtlinien für eine Prüfung verweisen könne. Tierheilpraktiker, die einem der fünf Mitgliedsverbände der THP-Kooperation angehörten, hätten eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen, die sie mit einer schulunabhängigen schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung und einer Facharbeit abgeschlossen hätten.

Wochenendkurse vs Studium

Die BTK wiederum hatte darauf hingewiesen, dass Berufsbezeichnungen wie Tierheilpraktiker, Tierpsychologe oder Tierphysiotherapeut, nicht geschützt seien und sich jeder diese selbst „verleihen“ könne. Auch seien die Ausbildungsinhalte von „ein paar Wochenendkursen“ in keinem Fall mit dem fünfeinhalbjährigen Tiermedizin-Studium zu vergleichen, das mit einer staatlichen Prüfung und Zulassung zur tierärztlichen Tätigkeit (Approbation) bundesweit einheitlich abschließe.

„Tierheilpraktiker sind keine Laien“

Logo der "Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände". Der Dachverband repräsentiert fünf Berufsverbände vom Tierheipraktiker bis zum Tierhomöopathen. (© KTHP)

Logo der „Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände“. Der Dachverband repräsentiert fünf Berufsverbände vom Tierheipraktiker bis zum Tierhomöopathen. (© KTHP)

Der KTHP hält dagegen: Auch wenn der Tierheilpraktikerberuf kein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf sei, müssten Tierheilpraktiker der Kooperationsverbände die verbandsinternen Kriterien für Ausbildung und Fortbildung erfüllen. Eine Berufsordnung verpflichte sie zudem zu regelmäßiger Fortbildung. Sie unterschieden sich daher in ihrem Fachwissen und ihrer Kompetenz deutlich von Tierhaltern oder „Laien“.

Der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände gehören an:

„BTK warnt vor Laien-Behandlern“ – am 17.7.2015 hat wir-sind-tierarzt.de über die BTK-Position berichtet

Beitragsbild: Logo der „Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände“. Der Dachverband repräsentiert fünf Berufsverbände vom Tierheilpraktiker bis zum Tierhomöopathen. (© KTHP)

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