Erste Vergleichszahlen für Antibiotikaeinsatz bei Masttieren

(jh) – Die ersten bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika bei Masttieren gemäß der 16. AMG-Novelle sind veröffentlicht. Einen Informationswert besitzen die Werte aber nur für die Landwirte selber. Ihnen wurde vorab ihre betriebsindividuelle Kennzahl mitgeteilt. Jetzt können sie vergleichen, ob sie mehr oder weniger Antibiotika einsetzen als die Betriebe im bundesweiten Vergleich.

Für das zweite Halbjahr 2014 mussten alle Mastbetriebe über einer bestimmten Größe ihren Antibiotikaeinsatz in die Hi-Tier-Datenbank eingeben. Anhand der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl (Antibiotika)Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ wurde daraus für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.

Für Mastkälber, Mastrinder, Ferkel, Mastschweine, Masthühner und Mastputen liegen damit folgende Daten vor:

Antibiotika-Therapiegäufigkeit für das 2. Halbjahr 2014 nach Masttierarten. (© BVL)

Antibiotika-Therapiegäufigkeit für das 2. Halbjahr 2014 nach Masttierarten. (© BVL)

Wofür die Kennzahl gebraucht wird:

Liegt ein Tierhaltungsbetrieb mit seinen Zahlen über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für diesen vergleichsweise etwas höheren Antibiotikaeinsatz ermitteln und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen, die zu einer Reduzierung führen.
Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt – also im Vergleich deutlich mehr Antibiotika einsetzt – , muss der Tierhalter innerhalb der nächsten vier Monate einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.

Was die Kennzahl nicht sagt:

Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr.
Anhand der Zahlen kann man auch nicht die Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten vergleichen, betont das Bundeamt für Verbrauchrschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das die Kennzahlen errechnet hat. Warum, das zeigt ein Beispiel:

  • Eine Therapiehäufigkeit von 5 für einen Betrieb entsteht, wenn in einem Betrieb mit 1.000 Tieren 250 Tiere 10 Tage lang mit zwei Wirkstoffen behandelt werden müssen, sind das 5.000 Behandlungstage. (5.000 Behandlungstage geteilt durch 1.000 Tiere).
  • Eine Therapiehäufigkeit von 5 ergibt sich rechnerisch aber auch, wenn alle 1.000 Tiere des Betriebes 5 Tage lang mit einem Wirkstoff behandelt werden mussten (5.000 Behandlungstage geteilt durch 1.000 Tiere).

Quelle: Mitteilung des BVL

 

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