Straathof: Tierhaltungsverbot für 70.000 Schweine am Standort Gladau

(aw/jh) – Bisher galt das Tierhaltungsverbot nur für Adrianus Straathof persönlich. Doch in der vergangenen Woche hat der Landkreis Jerichower Land (Sachsen Anhalt) es auch auf die Straathof’sche Ferkelzuchtanlage Glava GmbH in Gladau bei Genthin ausgeweitet. Der Bestand soll 70.000 Tiere umfassen und muss bis spätestens 31. August geräumt werden.

Sollte Straathof die Auflagen nicht erfüllen, erklärte Henry Liebe, der Sprecher des Landkreises Jerichower Land dem MDR Sachsen-Anhalt, drohen dem Unternehmer weitere Strafzahlungen bis zu 500.000.- Euro. Allerdings hat Straathof auch gegen diese Verfügung Einspruch eingelegt.

50.000 Euro Strafe in Sachsen-Anhalt

ZDF – Luftaufnahme des umstrittenen Straathof-Betriebes in Gladow

Luftaufnahme des umstrittenen Straathof-Betriebes in Gladow (© Screenshot ZDF-Mediathek)

Eine Strafe in Höhe von 50.000 Euro muss Straathof laut Aussage von Liebe bereits jetzt zahlen, da er zwar seit dem 19. Dezember 2014 nicht mehr Geschäftsführer der Glava GmbH sei, aber als Gesellschafter weiterhin Einfluss auf die Tierhaltungsbedingungen nehmen konnte. Seine Tierhaltereigenschaft sei durch den Rücktritt nicht aufgehoben.
Sollte Straathof sich nicht komplett zurückziehen, könnten weitere Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro verhängt werden. Bereits seit März 2014 zieht sich der Streit des Landkreises und der Amtstierärzte mit Straathof, nachdem bekannt geworden war, dass im Schweinebestand in Gladau Tiere gequält und ohne Betäubung  getötet wurden. Das im November verhängte Tierhaltungsverbot gegen den niederländischen Schweinhalter Adrianus Straathof sorgte bundesweit für Aufsehen. Die Straathof Holding gilt als einer der größten Tierhalter Europas und mit allein 17 Betrieben in Deutschland.

172.000 Euro Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern

Straathof ist auch bei Behörden in anderen Bundesländern kein Unbekannter. In Mecklenburg-Vorpommern betreibt er drei landwirtschaftliche Betriebe. Der dortige Landwirtschaftsminister Till Backhaus begrüßte das im Dezember von Sachsen-Anhalt ausgehende aber bundesweit geltende Tierhaltungsverbot, wehrt sich gleichzeitig aber gegen Vorwürfe, selbst nicht konsequent genug gegen Straathof vorgegangen zu sein. Seit 2011 musste Straathof nach Backhaus‘ Angaben bereits 172.000 Euro Bußgeld für 62 festgestellte Verstöße bezahlen. Zu den Verstößen gehörten unter anderem Überbelegung der Ställe, nicht-rechtskonformer Umgang mit Tierarzneimitteln und Verstöße gegen das Emissionsgesetz.

QS zu unkritisch?

Kritik hagelt es auch gegen QS (Qualität und Sicherheit GmbH), da diese am 8.1.2015 neun von zwölf behördlich nicht gesperrten Straathof-Betrieben die Lieferberechtigung für die entsprechenden Schlachthöfe wieder erteilt haben. QS weist darauf hin, dass nach Bekanntwerden des Tierhaltungsverbots gegen Straathof sämtlichen Betrieben die Lieferberechtigung entzogen worden sei. In Sonderaudits haben sich an neun Standorten keine Tierschutzverstöße feststellen lassen. Bei drei Anlagen seien Mängel entdeckt worden, die beseitigt werden müssen, bevor die Schweine wieder über QS vermarktet werden können.

Weitere Berichte auf wir-sind-tierarzt.de zum Fall Straathof

(chronologisch)
Tierhaltungsverbot gegen einen der größten Schweinezüchter Europas – 15.12.2015
Gerichte bestätigen Tierhaltungsverbot gegen Straathof – 18.12.2015

TV-Beiträge zum Thema Straathof und Missständen in der Schweinezucht – 22.12.2015

 

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