Geflügelpest-Subtyp H5N8 erstmals in Deutschland ausgebrochen

Erstmals in Europa hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 in einer Mastputenhaltung mit 31.000 Tieren im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Die Tiere wurden getötet. Im Beobachtungsgebiet mit einem Umkreis von zehn Kilometern gab es bei 500 Untersuchungen bisher (9.11.) keine weiteren positiven Befunde.

veröffentlicht: 5.11.2014 – 18:50 / aktualisiert: 9.11.2014 – 11:45

Bisher war dieser Geflügelpestsubtyp nur in Asien und dort vor allem in Südkorea aufgetreten. Auch in der Wildvogelpopulation haben Behörden das hochansteckende H5N8-Virus bisher nicht festgestellt. Der Putenbestand mit 31.000 Tieren wurde am 4. November untersucht, weil plötzlich 5.000 Tiere ein schweres Erkrankungsgeschehen zeigten und 1.880 Todesfälle zu verzeichnen waren. Woher der Eintrag kam ist weiterhin unklar.

Das nationale Referenzzentrum für aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut hat den Befund bestätigt. Entsprechend sperrten die Veterinärbehörden den Betrieb und haben in der Nacht vom 6. auf den 7.11.2014 die rund 31.000 Tiere getötet. Nachfolgend wurden die Stallungen gereinigt und desinfiziert.

Infektionsrisiko für 115.000 Legehennen?

Gleichzeitig gilt um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk von mindestens 3 km und ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km. „Das ist das erste Glutnest dieses Virus und das muss schnell ausgetreten werden“, wird Kreisamtstierarzt Holger Vogel zitiert. Am 9.11. war auch die Keulung von rund 1.000 Tiere in den Privathaltungen innerhalb des Drei-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb abgeschlossen. Ein Betrieb mit rund 115.000 Legehennen liegt knapp ausserhalb dieser Zone. Auch dieser Betrieb wurde bisher negativ getestet.

Freilandgeflügel aufstallen

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Geflügelpest: Privathaltungen im Umkreis von 50km um gesperrte Betriebe müssen ihre Tiere aufstallen und sollten in allen Verdachtsfällen sofort das Veterinäramt verständigen.

Im Umkreis von 50 km muss Freilandgeflügel aufgestallt werden. Auch die Freilandgeflügelhalter außerhalb der Aufstallungsgebiete trügen eine hohe Verantwortung, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren dürfen Wildvögeln keinen Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen haben und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben“, erklärte Landwirtschaftsminister Till Bachkhaus der Minister. In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren. Zusätzlich haben die Behörden bis auf weiteres landesweit alle Geflügelbörsen verboten. Sie wollen so Verbreitung des Virus durch Handel unterbinden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Übertragung auf den Menschen bisher – auch in Asien –nicht erfolgt.

 

Quellen/weitere Links
9.11.2014 – Tötungsaktion abgeschlossen/500 Proben negativ – Pressemeldung
8.11.2014 – Verbot von Geflügelbörsen – Pressemeldung
8.11.2014 – Proben um Umkreis negativ – Pressemeldung 
7.11.2014 – Abschluss der Tötungsmassnahmen im Ursprungsbetrieb – Pressemeldung
7.11.2014 – Sperrbezirkskarten auf einer Informationsseite des Landwirtschaftsministeriums
7.11.2014 – Herkunft des Virus unklar – Spiegel-Online
6.11.2014 – NDR – Übersichtsmeldung
6.11.2014 – OIE-Tierseuchenmeldung (Tierzahlen)
5.11.2014 – Ausbruch der Tierseuche – Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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