Antibiotikamonitoring: Funktioniert das Zusammenspiel zwischen QS und HIT-Datenbank?

Kann die staatliche Antibiotikaminimierungs-Datenbank in der HI-Tier am 15. Januar 2015 in Betrieb gehen oder nicht? Und wen ja, mit welche Daten? Das war auf dem bpt-Kongress in Hannover eine immer wieder diskutierte Frage. Die Antwort lautet: Prinzipiell ja.

bpt-Kongress Logo„Die Tierärzte wollen, dass das Antibiotikamonitoring ein Erfolg wird, denn es versachlicht die öffentliche Antibiotika-Debatte,“ betonte Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt) in Hannover mehrfach. Deshalb habe die Tierärzteschaft bei der privaten Antibiotika-Datenbank des von der Landwirtschaft betriebenen QS-Systems die Dateneingabe übernommen, denn nur eine gute Datenqualität ermögliche eine sinnvolle Auswertung. Seit 2012 erfasst das QS-System die relevanten Angaben zum Antibiotikaeinsatz digital. Tierärzte und Landwirte wollten keine zusätzliche, womöglich gar manuelle Doppeleingabe in eine staatliche Datenbank, macht der bpt immer wieder deutlich. Zumal QS bestätigt, dass es alle vom Gesetzestext geforderten Daten auf Knopfdruck an die staatliche HIT-Datenbank übergeben kann.

QS: „Unsere Daten sind gesetzeskonform“

1.170 von 1.630 der bei QS registrierten Tierarztpraxen haben bereits Daten an QS gemeldet. Bei den tierhaltenden Betrieben hat das System so in Geflügel- und Schweinemast rund 90 Prozent der gehaltenen Tiere erfasst. Zahlen, die das staatliche System bis Januar kaum erreichen dürfte.
Anfang November habe es mit den Ländern auch eine Einigung zur Dateneinspeisung via QS gegeben hieß es in Hannover, die aber bis Redaktionsschluss noch nicht schriftlich vorlag. Strittig sind drei Punkte, weil die Länder – nach Auffassung von QS/Bauernverband und auch bpt – mehr Daten erheben woll(t)en, als ihnen das Gesetz zubilligt.

  1. Die Zahl der im Halbjahr durchschnittlich gehaltenen Tiere – die QS-Datenbank setzt diese gleich mit der Zahl der im Halbjahr durchschnittlich belegten Mastplätze. Die Länder aber wollen Zu- und Abgänge sowie Tierverluste während des Zeitraumes tagegenau gemeldet bekommen. Dies würde für die Landwirte erhebliche Doppeleingaben bedeuten. Für einen Hühnerhalter mit mehreren zehntausend Tieren ist das vollkommen unpraktikabel, klagt der Bauernverband (DBV). Ob die laut Viehverkehrsverordnung an HIT gemeldete Tierbewegungen als Grundlage für die Antibiotika-Datenbank übernommen werden können, wird geprüft.
  2. Das Anwendungsdatum eines Arzneimittels – diese Angabe fordert das AMG nicht. Die Länder aber haben ein Pflichtfeld in ihre Datenbank programmiert. Diese Eingabe soll jetzt zunächst freiwillig werden.
  3. Die Angabe von Anwendungsdauer und Wirkdauer eines Arzneimittels – die QS-Datenbank behandelt dies als einen Wert. Die Länder aber wollen beides ausgewiesen haben. Das für Arzneimittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Liste erarbeitet, die jedem Medikament eine Wirkdauer zuordnet und in die EDV-Systeme hinterlegt werden könnte. Aus juristischen Gründen möchte die Behörden aber den Wert nicht fest vorgeben, der Tierarzt soll ihn ändern können. Die Tierärzte fordern dagegen einen fixen Wert, denn die Wirkdauer sei eine pharmakologisch vorgegebene Größe, über die sie nicht entscheiden.

Wie lange wirkt ein One-Shot-Präparat?

Es geht bei dem 3. Punkt um die sogenannten One-shot-Präparate, die bei einmaliger Gabe ein länger anhaltenden Wirkspiegel haben, den man in Behandlungstage umrechnen muss. Die Auswirkung auf das Antibiotikamonitoring liegen allerdings im Nachkommabereich. Der aber kann für den einzelnen Betrieb darüber entscheiden, in welche „Verbrauchsklasse“ er fällt und welche Maßnahmen zur Senkung seines Antibiotikaverbrauchs er ergreifen muss.

Ein weiterer Diskussions-Punkt ist der vom Gesetz vorgesehen „Dritte“. Die direkten beteiligten Parteien sind Staat (1/Datenbank) und Tierhalter (2/Meldepflichtiger). Der Tierhalter kann einen Dritten (3/den Tierarzt) beauftragen, für ihn die Daten zu melden. QS wäre jetzt theoretisch ein Vierter, weil der Tierarzt zunächst in QS eingibt und QS an den Staat überträgt – aber auch QS gilt jetzt als „Dritter“, den die Tierhalter offiziell beauftragen dürfen.

Resistenzen minimieren – nicht Antibiotikamenge pauschal reduzieren

Solche vorrangig formalen und juristischen Konfliktpunkte sind ein Grund, warum der bpt , QS und Landwirtschaft das Thema privatwirtschaftlich angehen wollten: Dort kann man Verträge schließen und ändern. Ein im Vermittlungsausschuss beschlossenes Gesetz erneut zu öffnen ist kaum möglich. bpt-Vizepräsident Dr. Rainer Schneichel mahnt an, bei all dem das eigentliche Ziel des Gesetzes im Auge zu behalten: „Es will Antibiotikaresistenzen minimieren und nicht pauschal den Antiobiotiakeinsatz reduzieren.“

Offenlegung: Der Autor hat über dieses Thema auch für den bpt berichtet (bpt-info 12/2014)

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Über den Autor

Jörg Held

Jörg Held (jh) ist Journalist, Kommunikationswirt und Redaktionsberater mit 30 Jahren Berufserfahrung. Seit 2007 auch im Bereich Tiermedizin unterwegs, davon 5 Jahre als Redaktionsleiter der VETimpulse. Auch bei wir-sind-tierarzt.de leitet er die Redaktion und ist schwerpunktmäßig für berufspolitische Themen und die Nachrichten verantwortlich. Kontakt: joerg.held(at)wir-sind-tierarzt.de
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