Was Johannes Remmel aus seiner NRW-Puten-Studie nicht kommuniziert

Neun von zehn Puten in NRW erhalten Antibiotika und zu einem Drittel sind es nicht zugelassene Wirkstoffe – so lautet mehrheitlich der Tenor der Medienberichte über eine NRW-Antibiotikerhebung in der Putenmast. Doch weder die Pressemeldung noch der Volltext der Datenerhebung haben das so explizit formuliert. Ein anderes Ergebnis geht in der Berichterstattung sogar komplett unter: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Besatzdichte und Tierzahl im Stall und dem Anibiotikaeinsatz (Therapiedichte), sagt diese NRW-Untersuchung.

Eine kommentierende Analyse von Annegret Wagner und Jörg Held

Nachdem wir unsere aktuelle Berichterstattung zur NRW-Puten-Untersuchung mit der anderer Medien verglichen hatten, haben wir uns gefragt: Woher kommt diese Zuspitzung in den Medienberichten auf Basis einer relativ nüchternen Datenerhebung? Sind wir als Fachjournalisten zu abgestumpft, dass wir die Dramatik – die „Qual der Puten“ – nicht mehr erkennen?
Und sind wir die einzigen, die auch die 50 Seiten Originaltext der Untersuchung lesen? Warum merken Qualitätsmedien bisher nicht, dass ein wichtiges Untersuchungsergebnis nicht kommuniziert wurde?

Uns ist wichtig: Wir wollen die Daten nicht relativieren. Diese Untersuchung liefert wichtige Informationen über den Antibiotikaeinsatz in der Putenmast – er ist viel zu hoch! Warum, dass müssen Behörden, Politik und Tierärzte sowie Landwirte herausarbeiten und endlich abstellen. Die einzelnen Ausreisser – 21 Antibiotikabehandlungen in einem Durchgang / bis zu zehn verschiedene Wirkstoffe in einem Durchgang – sind schon gar nicht zu tolerieren. Hier ist eine sachliche Aufarbeitung nötig und die Behörden müssen – die nötigen Daten liegen ihnen ja offensichtlich vor – nachgewiesenes Fehlverhalten auch sanktionieren.

Aber wir kritisieren, dass eben nicht alle Untersuchungsergebnisse von den politisch Verantwortlichen auch kommuniziert wurden, bzw. dass eine komplexe Wortwahl Missverständnisse und Vereinfachungen (in der Berichterstattung) fast provoziert.

Kritikpunkt 1  – Die vergessene Information: Besatzdichte und Tierzahl haben keinen Einfluss auf die Therapiedichte

Die Studie hatte – neben der Erfassung des Antibiotikaeinsatzes – noch ein zweites Ziel (Zitat): „Darüber hinaus sollten so auch Erkenntnisse über ausgewählte Tierschutzparameter, wie beispielsweise die Besatzdichte und Verlustraten gewonnen werden, welche die Behörden bei der Überwachung von Putenmastbetrieben unterstützen können.“ Dieses Ziel wurde mit diesem Halbsatz auch in der Pressemeldung erwähnt. Die Ergebnisse dazu allerdings dann nicht mehr – mit Ausnahme des Hinweises auf eine höhere Antibiotika-Therapiedichte bei der am häufigsten eingesetzten Putenrasse Big 6/BUT 6 gegenüber anderen Rassen.

Dabei findet sich ganz am Ende der NRW-Untersuchung (Seite 48 / Punkt 4.4) eine sehr interessante Aussage: Man habe Zusammenhänge zwischen folgenden Parametern analysiert (Zitat):

  • „Therapiedichte, Verlust und Verwurf,
  • Besatzdichte und Therapiedichte,
  • Größe des Durchgangs und Therapiedichte und
  • Therapiedichte und Gewicht.“

Und dann steht dort als Schlusssatz (Zitat): „Bei diesen Auswertungen konnten generell keine eindeutigen Zusammenhänge beobachtet werden.“
Das bedeutet im Klartext: Diese Untersuchung hat keinen Zusammenhang zwischen vorgefundenen Haltungsbedingungen (Anzahl der Tiere im Stall/Platz der Tiere/Gewicht) und dem Antibiotikaeinsatz (Therapiedichte) gefunden.

Kritiker werden einwenden, es seien sowieso nur „Massentierhaltungen“ überprüft worden. Aber es gab auch in dieser Gesamtheit – soweit sich das aus den Daten herauslesen lässt –, etwa 10 Prozent der Durchgänge ganz ohne Antibiotkaeinsatz sowie eine große Zahl mit nur einem Antibiotikaeinsatz. Und diese unterschieden sich in den analysierten Parametern der Haltungsbedingungen offensichtlich nicht von denen mit hohem Antibiotikaeinsatz. Relevant für die Therapiedichte waren dagegen eine getrennte Mast und Aufzucht: Wurden die Puten zwischendurch umgestallt und neu gruppiert, waren anschliessend mehr Antibiotika nötig als in der durchgängigen „Kombimast“.

Auf diese – für Tierärzte nicht unbedingt überraschenden Ergebnisse –  gibt es keinen Hinweis in der Pressemeldung. Im Gegenteil: Der Minister lässt in der Pressemeldung formulieren, dass die Behandlung der Puten mit „gewaltigen Mengen von Antibiotika“ … „in vielen Fällen das Ergebnis aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen (ist).“

Diese selektive Kommunikation hat Folgen für die Medienberichterstattung – auch in „Qualitätsmedien“: So überschreibt süddeutsche.de ihren Bericht zur NRW-Studie mit „Die Qual der Puten“ und „erklärt“ im Artikel: „Antibiotika werden in der Putenmast in großen Mengen eingesetzt, weil die Haltungsbedingungen für die Tiere eine Qual sind.“ – Das ist zumindest nicht das Ergebnis dieser NRW-Untersuchung.

Kritikpunkt 2 – Der feine Unterschied: „Durchgang“ nicht gleich „Tierzahl“

Die NRW-Erhebung spricht nur von „(Mast)Durchgängen“, sie nennt aber eben so wenig wie die dazugehörige Pressemeldung Tierzahlen. Laut Definition in der Untersuchung gilt eine zeitgleich eingestallte Tiergruppe als „behandelter Durchgang, sobald ein Teilbestand behandelt wurde“ (Seite 14 und 23 der Untersuchung). Wenn also ein Tierhalter Puten einstallt und diese auf mehrere Stallgebäude/Stallabteile verteilt, gelten alle Tiere dieses „Durchgangs“ als behandelt, auch wenn nur Tiere in einem „Stall“ behandelt wurden. Die NRW-Erhebung weiß um diesen verfälschenden Faktor, schreibt das aber eher verschämt in einer Fußnote: …“von einem als behandelt geltenden Durchgang kann nicht auf die Zahl der behandelten Tiere geschlossen werden“ (Seite 14/Fußnote 13).

Die Pressemeldung macht diese wichtige Einschränkung schon nicht mehr, spricht aber noch korrekt von „Durchgängen“. Die Mehrheit der (Nichtfach)-Journalisten wiederum kann mit diesem Begriff wenig anfangen und verkürzt (basierend auf einer dpa-Meldung) auf „neun von zehn Puten mit Antibiotika behandelt“ – manchmal noch verknüpft mit der (schwankenden ) Zahl von 1,3 bis 1,5 Millionen in NRW gehaltener Puten.

Noch einmal: Wir wollen die vorgelegten Daten über den Antibiotikaeinsatz nicht kleinreden – deshalb hier noch einmal die Angaben aus der Untersuchung: Insgesamt wurden von 274 Durchgängen mit männlichen Puten, 93,7 % (257 Durchgänge) behandelt. Bei den 242 Durchgängen mit weiblichen Tieren wurden 222 behandelt, was einer Rate von 91,7% entspricht. Diese Zahlen sind zu hoch.
Wir kritisieren aber, dass das Ministerium die vereinfachende Botschaft „neun von zehn Puten mit Antibiotika behandelt“ provoziert hat – verantwortlich sind allerdings letztlich schlecht recherchierende Journalisten.

Kritikpunkt 3 – Das komplexe Arzneimittelrecht: Nicht zugelassen ist nicht gleich verboten

Tabelle der eingesetzten Wirkstoffe und ihrer Zulassung

Tabelle der eingesetzten Wirkstoffe und ihrer Zulassung (©LANUV/NRW) – Vergrösserung mit Klick

Die Erhebung hat insgesamt 2.764 Behandlungen mit Antibiotika erfasst, davon erfolgten 961 mit (Zitat) „einem nicht in Deutschland für Puten zugelassenen Präparat.“ Bei den strittigen Medikamenten handelt es sich vor allem um Amoxicillin- und Colistin-Präparate – sie machen 665 der 961 „unzulässigen“ Verordnungen aus.
Wichtig ist hier zwischen einem für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen pharmakologischen Wirkstoff und den von Firmen damit in Deutschland zugelassenen Medikamenten zu unterscheiden.

Diese Unterscheidung trifft die NRW-Erhebung im Volltext korrekt, allerdings in einer sehr verklausulierten Sprache – die Untersuchung hat (Zitat) „die Zulassung der Präparate zum Zeitpunkt der Abgabe … ermittelt. Abhängig davon sind in Tabelle 10 (rechts) die in dem verabreichten Präparat enthaltenen Wirkstoffe als zugelassen oder nicht zugelassen dargestellt“ (Seite 28 der Untersuchung).
Im folgenden Absatz heißt es dann: „Auffallend ist, dass zum Zeitpunkt der Abgabe durch den Tierarzt etwa 1/3 der Wirkstoffeinsätze (961 von 2.764) über ein nicht in Deutschland für Puten zugelassenes Präparat erfolgten.“

Diesem munteren Wechsel in der Wortwahl von nicht zugelassenen Präparaten zu Wirkstoffeinsatz und als nicht zugelassen dargestellten Wirkstoffen konnten wohl die wenigsten (Nichtfach-)Journalisten folgen. Entsprechend lautete der Medientenor: Ein Drittel der Wirkstoffe nicht zugelassen – was verbotenen Einsatz impliziert (nachzulesen in den Kommentarspalten diverser Medien).
Dass ein nicht zugelassenes Präparat aber nicht gleichzusetzen ist mit einem verbotenen Wirkstoff, geht so unter.

Wir gehen davon aus – und es lässt sich auch aus der Untersuchung herauslesen, dass die Behörde und damit der Minister folgende Zusammenhänge kennt:

1.) Natürlich weiß die Behörde, dass die Wirkstoffe Amoxicillin und Colistin gemäß EU-Verordnung 37/2010 grundsätzlich für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. Verabreicht werden dürfen sie aber nur über ein für die Tierart zugelassenes Präparat.

2) Die zweimal eingefügte Formulierung „Zeitpunkt der Abgabe“ zeigt, dass die Behörde auch davon wusste, dass im Erhebungszeitraum Januar bis November 2013 die Zulassung eines Präparates mit dem Wirkstoff Amoxicillin für die Pute erfolgte (Suramox von Virbac / August 2013). Das belegt die Fußnote 35 auf Seite 28 der Untersuchung ebenso, wie die Tabelle rechts (von Seite 29 der Untersuchung). Dort ist der in der Pressemeldung kritisierte nichtzugelassene Wirkstoffeinsatz (nicht eines verbotenen Wirkstoffs!) von Amoxicilin aufgeschlüsselt: sechs mal als zugelassen und 263 mal als nicht zugelassen.

3) Für ein weiteres Präparat mit dem Wirkstoff Colistin ist die Zulassung für die Pute beantragt.

Die Tierärzte haben also – das bestätigen auch von uns befragte Geflügelfachtierärzte – nicht für die Pute aber für andere lebensmittelliefernde Tiere zugelassene Präparate mit dem zugelassenen Wirkstoff für die Pute umgewidmet. Eine solche Umwidmung ist gemäß Arzneimittelgesetz erlaubt – was die Untersuchung auf Seite 29 selbst auch ausdrücklich erwähnt. Auch die Pressemeldung spricht das an – allerdings in einer Tonalität, die eine berechtigte Umwidmung zweifelhaft erscheinen lässt.

4) Hätte eine Aufsichtsbehörde aber davon Kenntnis, dass Tierärzte in dieser Dimension gegen geltende Gesetze verstoßen – ein Drittel der Antibiotikaanwendungen im Jahr 2013(!sic) in Putenställen wäre demnach unzulässig –, wäre sie verpflichtet(!) sofort einzuschreiten und diese Praxis zu unterbinden, bzw. hätte sie begangene Verstöße juristisch verfolgen müssen. Es gab in diesem Zusammenhang auch Prüfungen in Tierarztpraxen, wie die befragten Kollegen berichten. Sie konnten die Umwidmung aber schlüssig und mit Antibiogrammen begründen.

5) Von dem „einen Drittel unzulässigen Wirkstoffseinsatzes“ (961 Fälle) bleiben aber selbst laut Pressemeldung „nur“ noch 79 Fälle übrig, bei denen die Behörden – ein Jahr nach Abschluss der Untersuchung – nach wie vor erst noch prüfen, ob „hier strafbare Handlungen vorliegen“. Die indirekte Botschaft eines möglicherweise illegalen Einsatzes in großem Stil (zwei Drittel) ist aber zunächst in der (Medien)Welt.

Solche komplexen Ausflüge ins Arzneimittelrecht und Zulassungsprozesse hat Minister Remmel auf der Pressekonferenz natürlich nicht unternommen. Hätte das Ministerium diese Zusammenhänge in der Pressemeldung erklärt, wäre natürlich ein erheblicher Teil der politischen Botschaft entfallen: das Geschmäckle eines illegalen Antibiotikaeinsatzes in großem Stil.

Es bleibt allerdings die Frage: Warum haben die Tierärzte überhaupt in dieser großen Zahl umgewidmet? Und die führt zum ebenfalls in der Untersuchung kritisierten zu hohen Einsatz von „sogenannten Reserveantibiotika“ – die in einem Medienbericht sogar zu „Notfallmitteln“ wurden.

Kritikpunkt 4 – Die Reservantibiotika-Zwickmühle: Enrofloxacin und Colistin wirken am besten

Beide befragte Geflügelfachtierärzte betonen, dass mittlerweile so gut wie keine Behandlungen mehr ohne ein Antibiogramm erfolge. Dabei zeige sich, dass bei den in der Putenmast als zentrales Problem geltenden Infektionen mit Gram-negativen E.coli, „regelmäßig Enrofloxacin und Colistin die Wirkstoffe mit der besten therapeutischen Wirkung sind.“ Dies habe man auch bei Behördenprüfungen belegen können.
Enrofloxacin aber gehört zur Substanzklasse der Fluorchinolone. Deren Einsatz in 250 in der Erhebung genannten Fällen kritisiert die NRW-Untersuchung ausdrücklich – weil Fluorchinolone in der Humanmedizin als kritische Antibiotika oder auch „sogenannte Reserveantibiotika“  angesehen werden (Seite 26/27 der Untersuchung).
Eben weil sie Fluorchinolone deshalb nicht unnötig oft einsetzen wollen, greifen die Fachtierärzte zum umgewidmeten Wirkstoff Colistin. Zumal Colikeime – so die Erfahrung der  Praktiker – keine Resistenzen gegen Colistin zu entwickeln scheinen. Resistenzen treten nach ihren Angaben nicht auf, obwohl der Wirkstoff schon seit 1959 verfügbar ist und seit über 50 Jahren in der Veterinärmedizin eingesetzt wird. Seine Wirksamkeit sei immer noch sehr gut.

Auch die Europäische Arzneimittelagentur EMA schreibt 2013, es gebe keinen verfügbaren Beweis, dass es im Zusammenhang mit Colistin einen Resistenztransfer vom Tier auf den Menschen gibt (und die NRW-Erhebung verlinkt diesen Artikel in Fußnote 28 auf Seite 27). Allerdings gilt – gemäß EMA-Aussage in dieser Quelle – inzwischen auch Colistin als „sogenanntes Reserveantibiotikum“ – auch wenn die NRW-Studie ebenfalls auf Seite 27 darauf hinweist, dass „aufgrund der toxischen Nebenwirkungen beim Menschen Colistin in der Humanmedizin jedoch nur bei wenigen Indikationen eingesetzt wird“.

Das Wissen um diese therapeutische Zwickmühle hindert Minister Remmel allerdings nicht, in seiner Pressemitteilung beide „Substanzklassen“, Fluorchinolone und Colistin, als „der Humenmedizin vorbehalten“ einzufordern – ohne auf die Komplexität des Themas in der Tiermedizin auch nur ansatzweise einzugehen.

Was allerdings ebenfalls als definitiv unzulässiger Umwidmungsgrund noch im Raum steht, ist der Vorwurf der Behörde, Wirkstoffe würden umgewidmet, weil die für Schweine zugelassenen Präparate billiger sind. Dies sollten Tierärzte unbedingt aufklären.

Fazit: Politik macht Meinung

Wir betonen noch einmal, dass die Untersuchung und ihre Ergebnisse deutlich machen, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Aber wir halten auch fest: Es hat ein Geschmäckle wie ein Grüner Minister Untersuchungsergebnisse kommuniziert oder eben auch nicht.
Wichtig: Remmel und auch die Pressestelle haben nichts Falsches mitgeteilt! Aber es wurde auch nicht so klar über die Aussagen der Untersuchung informiert, dass auch Nicht-Fachleute – und das sind nun mal viele Journalisten – das komplexe Thema korrekt einordnen können. 

Wirklich überraschend ist das allerdings nicht.

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Über den Autor

Annegret Wagner

Dr. Annegret Wagner (aw) hat in Gießen Tiermedizin studiert und arbeitet seit 1991 in der Großtierpraxis; seit 2005 niedergelassen in eigener Praxis mit Schwerpunkt Milchrind im Raum Rosenheim. Seit 2006 arbeitet sie auch als tiermedizinische Fachjournalistin. So hat sie für die VETimpulse die Nutztierthemen betreut und übernimmt diese Aufgabe auch bei wir-sind-tierarzt.de. Um nicht zum Mia-san-mia-Bayer zu mutieren, schaut sie intensiv über den Alpenrand hinaus, vorzugsweise ins englischsprachige Ausland. Kontakt: annegret.wagner(at)wir-sind-tierarzt.de
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